Autor: Richard Altorfer
Im Kanton Zürich bleibt’s dabei: Keine Seniorenbewilligung für Ärzte im Ruhestand!
Eines Tages werden auch alle heute noch berufstätigen Ärztinnen und Ärzte vor der Situation stehen: Es wird ihnen erklärt, sie seien nicht mehr befugt oder de facto nicht mehr in der Lage, ihre Angehörigen, einen guten Freund oder sich selbst zu behandeln, es sei denn, sie erwerben auch für den Ruhestand wiederum eine Berufsausübungsbewilligung. Genau so geht es heute schon Hunderten von ehemaligen Praktikern im Kanton Zürich.
Rosenbergstrasse
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Editorial
Wem gehören die Organe von Toten?
Zwei Themen aus dem Bereich Gesundheitswesen tauchen in den politischen und ethischen Diskussionen immer wieder auf: ja klar, das Sparen natürlich auch, stimmt, aber das ist diesmal nicht gemeint. Es sind die Sterbehilfe und die Transplantationsmedizin, speziell die Regelung über die Organentnahme
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Nobelpreisträger der Physiologie oder Medizin: Harald zur Hausen (Deutschland)
«… für seine Entdeckung der Auslösung von Gebärmutterhalskrebs durch humane Papillomviren»
Harald zur Hausen wurde 1936 in Gelsenkirchen geboren, machte 1955 das Abitur und studierte dann Medizin. Er arbeitete unter anderem am Institut für medizinische Mikrobiologie in Düsseldorf, später am Children’s Hospital in Philadelphia, habilitierte sich 1969 an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg, wo er am Institut für Virologie arbeitete. 1972 wurde er Professor für klinische Virologie an der Universität Erlangen-Nürnberg, später ging er an die Universität Freiburg. Von 1983 bis 2003 war zur Hausen Vorsitzender des Stiftungsvorstands des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg.
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Wichtig: Änderungen der doXmart-Konditionen ab 1. Januar 2020
Liebe Frau Kollegin, lieber Herr Kollege
Bestimmt haben auch Sie in letzter Zeit von VITH gehört: Was verbirgt sich hinter diesen rätselhaften Buchstaben? Eigentlich ist es ganz einfach: ein neues gesetzgeberisches Monstrum! VITH ist die Abkürzung für «Verordnung über Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich» und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Diese VITH hat bereits heute zu weitgehender Verunsicherung bei allen Betroffenen geführt: bei Pharmaindustrie, Politikern, Grossisten und in erster Linie natürlich bei den praktizierenden Ärzten mit Selbstdispensation.