Stillen am Arbeitsplatz
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO begann im September eine Sensibilisierungs-Aktion «Stillen am Arbeitsplatz». Dies damit in allen Kantonen und privaten Betrieben die Rechte der Mütter und die Pflichten der Arbeitgeber klar kommuniziert werden: Wenn eine Arbeitnehmerin nach dem Mutterschaftsurlaub ihr Baby weiter stillen oder Milch abpumpen möchte, dann darf sie das auch am Arbeitsplatz. Unternehmen müssen dafür Zeit und einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen.