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KURZ & BÜNDIG
Migränetherapie bei Älteren: CGRP-Antikörper kardiovaskulär unbedenklich
Es gab immer wieder Bedenken dahingehend, dass eine Blockade des Calcitonin Gene-Related Peptide (CGRP) auch das kardiovaskuläre Risiko potenziell erhöhen könnte. Dieser Fragestellung gingen nun Forscher aus den USA mit einer retrospektiven sequenziellen Kohortenstudie nach. Als primärer Endpunkt waren Myokardinfarkt oder Hirnschlag definiert, als sekundäre Endpunkte galten die hypertensive Krise, eine periphere Revaskularisierung und das Raynaud-Syndrom. Verglichen wurden 5153 Migränepatienten mit CGRP-Antikörpern und 4000 Patienten mit Onabotulinumtoxin A. Die Patienten waren im Durchschnitt zwischen 58 und 62 Jahre alt, darunter 84% Frauen in beiden Therapiearmen.
Die Analyse zeigte kein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko in dieser Altersgruppe im Beobachtungszeitraum von zweieinhalb Jahren im Vergleich zu den Patienten mit Onabotulinumtoxin A. Auch die Subgruppenanalysen nach Alter und kardiovaskulären Erkrankungen ohne Myokardinfarkt und Hirnschlag kamen zu einem ähnlichen Ergebnis.
vh
Yang S et al.: Cardiovascular Safety of Anti-CGRP Monoclonal Antibodies in Older Adults or Adults With Disability With Migraine. JAMA Neurol. 2025;82(2):132-141. doi: 10.1001/jamaneurol.2024.4537. PMID: 39761027; PMCID: PMC11811796
Cannabidiol-Präparat in der Grundversicherung
Cannabidiol hat antikonvulsive Eigenschaften, deren genaue Mechanismen aber nicht bekannt sind. Es reduziert die neuronale Übererregbarkeit durch Modulation des intrazellulären Kaziums und der Adenosin-vermittelten Signalgebung. Das cannabidiolhaltige Präparat Epidyolex® ist als Zusatztherapie von Krampfanfällen bei Patienten ab zwei Jahren mit dem Lennox-Gastaut-Syndrom (LGS), Dravet-Syndrom (DS) oder der Tuberösen Sklerose (TSC) in der Schweiz zugelassen. Es verbessert die anfallsbezogenen Therapieziele bei LGS, DS und TSC bei Patienten mit einem breiten Spektrum von Anfallstypen und bei allen Altersgruppen sowie nicht anfallsbezogene Therapieziele wie Kognition, Verhalten und Kommunikation bei guter Verträglichkeit. Seit Januar 2025 ist
das Präparat nun in der Spezialitätenliste aufgeführt und wird damit von den Krankenkassen übernommen. An die Erstattung sind jedoch Bedingungen geknüpft: So werden die Kosten nur erstattet, wenn die Häufigkeit krampfartiger Anfälle alle sechs Monate überprüft und die Kostengutsprache erneuert werden. Die Häufigkeit der krampfartigen Anfälle muss im Vergleich zu den sechs Monaten vor Behandlungsbeginn um mindestens 30% gesunken sein. Die Erstverschreibung, Kontrolle und Erneuerung der Kostengutsprache darf ausschliesslich durch ausgebildete Neuropädiater oder Neurologen erfolgen.
red/vh
Quelle: Pressemitteilung Jazz Pharmaceuticals
40 psychiatrie & neurologie 1 | 2025