Keine Medikamente mehr vom Arzt?
Sollte es tatsächlich so weit kommen, dass Ärzte ihren Patienten keine Medikamente mehr abgeben dürfen, wären die Konsequenzen haarsträubend.
Sollte es tatsächlich so weit kommen, dass Ärzte ihren Patienten keine Medikamente mehr abgeben dürfen, wären die Konsequenzen haarsträubend.
Am 30. November sprach sich das Zürcher Stimmvolk erneut für die ärztliche Medikamentenabgabe aus. Bereits zum dritten Mal folgte die Mehrheit der Bevölkerung, ohne Rücksichtnahme auf anderslautende Zeitungsberichte, der Empfehlung der Ärzteschaft. Und dies bei einer Volksinitiative, die bekanntlich wesentlich schwerer zu gewinnen ist als ein Referendum. Dennoch scheint die Einführung der Selbstdispensation (SD) im ganzen Kanton noch nicht gesichert zu sein. Die Apotheker suchen krampfhaft nach Möglichkeiten, um dieses politische Verdikt nochmals auf den zu Kopf stellen. Erste Ankündigungen waren zumindest schon zu lesen.
Seit mehr als zehn Jahren läuft der als «Pillenstreit» bekannte Kampf um die ärztliche Medikamentenabgabe im Kanton Zürich. Am 30. November dieses Jahres könnte dieses Thema ad acta gelegt werden. Vorausgesetzt, die Zürcher Ärztinnen und Ärzte mobilisieren all ihre Patienten, Freunde und Bekannte, an die Urne zu gehen und für die Initiative «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug» zu stimmen. Geschieht dies nicht, so könnte das Hin und Her in eine weitere Runde gehen. Denn so viel steht heute schon fest.
Zur Abstimmung über die Zürcher Medikamentenabgabe-Initiative
Am 30. November 2008 wird im Kanton Zürich über die Medikamentenabgabe-Initiative abgestimmt. Die Initiative sieht vor, dass die Patientinnen und Patienten frei entscheiden können, wo sie ihre Medikamente beziehen möchten. Direkt in der Arztpraxis, in der nächsten Apotheke oder über den Vesandhandel.
Jeder kleine Schritt muss schwer erkämpft werden!
Die Zürcher Ärztegesellschaft (AGZ) hat in den letzten Wochen ihre Unterschriftensammlung zur Änderung des Gesundheitsgesetzes lanciert. Dabei geht es darum, dass die ärztliche Medikamentenabgabe nicht nur auf dem Land, sondern auch in den Städten Zürich und Winterthur möglich wird. Die Patientinnen und Patienten sollen überall im Kanton die freie Wahl erhalten, wo sie ihre Medikamente beziehen möchten. Entweder direkt in der Praxis der Ärzte, in der nächsten Apotheke oder über den Versandhandel.
Die APA setzt sich seit Jahren für eine vermehrte Abgabe von Nachahmerpräparaten ein. Insofern steht sie der neusten, kostendämpfenden Massnahme des Bundesrates eines erhöhten Selbstbehalts bei der Ablehnung von Generika auch grundsätzlich positiv gegenüber. Zumal die Abgabe von Originalpräparaten für die Patienten aus medizinischen Gründen ohne Zusatzkosten weiterhin möglich ist. Zahlreiche Ärztinnen und Ärzte haben in den letzten Jahren ohnehin schon freiwillig – und ohne Substitutionspauschale wie bei den Apothekern – günstige Generikapräparate abgegeben oder verschrieben.
Die Urteilsbegründung zum Zürcher Medikamentenstreit ist meines Erachtens mehr als nur fragwürdig. Wenn sich nichts verändert hat, ja sogar nochmals die gleiche Überprüfung durch das gleiche Gericht vorgenommen wird, dann sollte doch eigentlich das gleiche Urteil gesprochen werden. Scheinbar nicht beim Bundesgericht. Es ist immer für eine Überraschung gut. Einmal anerkennt es eine Beschwerde eines Apothekers und einmal nicht.
Gemeinsame Erklärung
Zu: S. Bradke: Untaugliche Annahmen – falsche Resultate! MC 7/04
Die Aussage im Leserbrief, dass Santésuisse in ihren Statistiken Rechnungen von Schweizer Versandapotheken den in Solothurn und Thurgau ansässigen selbstdispensierenden Ärzten anlastet, entspricht nicht der Datendefinition, wie sie im Santésuisse-Datenpool angewendet wird. Eine Vermischung von Apothekerleistungen mit abgegebenen Medikamenten durch Ärzte ist ausgeschlossen. Im SantésuisseDatenpool können angefallene Medikamentenkosten nach dem Standortkanton des Rechnungsstellers sowie nach dem Wohnkanton der Versicherten erstellt werden.
Die Zürcher Abstimmungen zur ärztlichen Medikamentenabgabe waren der Anfang. Mittlerweile kämpfen die Apotheker mit allen Mitteln und Kräften überall in der Schweiz. Laut Kampfparole des obersten Schweizer Apothekers muss das «Geschwür» der Selbstdispensation landesweit ausgemerzt werden. Wir werden uns alle gemeinsam dafür einsetzen, dass ihnen das nicht gelingt.
Die neusten Zahlen der Versichertenstatistik 2003 der santésuisse zeigen, dass die Medikamentenkosten in Kantonen mit ärztlicher Medikamentenabgabe wesentlich tiefer sind als in Kantonen mit Rezeptpflicht.