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MEDIEN, MODEN, MEDIZIN
EDI
Kampf gegen Designerdrogen: Weitere psychoaktive Substanzen verboten
Um den Missbrauch von neuen synthetischen Stoffen als Betäubungsmittel zu bekämpfen, ergänzt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) per 5. November 2024 das Verzeichnis der verbotenen psychoaktiven Substanzen. Mit der Anpassung der entsprechenden Verordnung werden diese den Betäubungsmitteln gleichgestellt: Herstellung, Handel und Anwendung sind illegal und unterliegen der Strafandrohung des Betäubungsmittelgesetzes. Neue psychoaktive Substanzen sind betäubungsmittelähnlich wirkende, synthetische Stoffe. Sie werden als Rauschmittel angeboten und auch als Designer-
drogen bezeichnet. Der Konsum ist ein Gesundheitsrisiko: Es ist nicht bekannt, wie die Substanzen wirken, ob sie abhängig machen und wie schädlich sie sind, wenn sie wiederholt oder zusammen mit anderen Drogen eingenommen werden. Ab sofort wird das Verzeichnis e im Anhang 6 der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung um die Einzelsubstanz Nitromethaqualon sowie um die Substanzgruppe 303 (synthetisch gewonnene Derivate von THC) ergänzt. Diese Substanzen werden in der Schweiz und im Ausland zunehmend verbreitet und hauptsächlich über das Internet angebo-
ten. Damit sind aktuell 297 Einzelsub-
stanzen und 16 Substanzgruppen im
Verzeichnis der verbotenen psychoakti-
ven Substanzen gelistet und den Betäu-
bungsmitteln gleichgestellt.
Die Aufnahme in das Verzeichnis der
Rohmaterialien und Erzeugnisse mit
mutmasslich betäubungsmittelähnli-
cher Wirkung soll die öffentliche Ge-
sundheit schützen und gleichzeitig ver-
hindern, dass die Schweiz zu einem
Umschlagplatz für den Handel mit De-
signerdrogen wird.
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Medienmitteilung des EDI vom 5.11.2024; Link zur Verordnung: https://www.fedlex.admin.ch/eli/ cc/2011/363/de
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