Transkript
FORTBILDUNG
Leitfaden für Neurologen und Psychiater
Arbeiten oder Forschen im Ausland in der Weiteroder Fortbildung
Für viele forschende Ärztinnen und Ärzte in der Weiter- oder Fortbildung stellt sich früher oder später die Frage, ob sie ihr Ausbildungscurriculum durch einen Auslandaufenthalt ergänzen möchten. In diesem Artikel werden die Vor- und Nachteile eines solchen Aufenthalts, die Anforderungen, die Finanzierungsmöglichkeiten und die Herausforderungen beleuchtet.
Foto: zVg
Jannis Müller
von Jannis Müller
Auslandsaufenthalt – warum? Verschiedene Gründe sprechen für einen Auslandsaufenthalt: Er bietet Forschenden die Möglichkeit, ihr Spezialgebiet aus der Perspektive einer anderen Forschungsgruppe zu betrachten, und sich inhaltsspezifisch mit anderen Fachspezialisten auszutauschen. Dadurch können neue Erkenntnisse gewonnen werden, die möglicherweise zu neuen Ideen oder Ansätzen führen. Zudem können inhaltsunabhängige Aspekte, beispielsweise bezüglich Methoden oder Technologien erlernt werden, die in der Heimatinstitution nicht bekannt oder nicht verfügbar sind. Ebenso erhält man Einblick in ein fremdes Gesundheitssystem und lernt die internationale Forschungs- und Gesundheitspolitik besser kennen. Während eines Auslandsaufenthalts können Kontakte geknüpft werden, die sowohl auf persönlicher als auch institutioneller Ebene Synergien bilden und so möglicherweise zu langfristigen Kollaborationen führen. Durch die internationale Vernetzung ist es insbesondere fortgeschrittenen Forschenden möglich, sich gegebenenfalls als internationale Experten in ihrem Spezialgebiet zu etablieren. Ein absolvierter Auslandsaufenthalt ist in akademischen Kreisen ein gerne gesehenes Signum im Lebenslauf und kann die Karrieremöglichkeiten des Forschenden verbessern. Es signalisiert ein anhaltendes Forschungsinteresse und -engagement, und deutet an, dass der Forschende im Fall einer Drittfinanzierung des Aufenthalts durch ein meist kompetitives Auswahlverfahren ausgewählt wurde. Nicht zuletzt ist eine einjährige Forschungstätigkeit im Ausland an manchen Schweizer Universitäten eine Voraussetzung zur Erreichung der Habilitation.
Schliesslich kann ein Auslandsaufenthalt auch karriereunabhängig eine einzigartige Erfahrung sein. So kann man neue Kulturen kennenlernen, Freundschaften knüpfen oder eine Fremdsprache erlernen oder vertiefen. Ein Auslandsaufenthalt kann jedoch auch mit Herausforderungen einhergehen, wie den nicht zu unterschätzenden Organisationsaufwand oder die räumliche Trennung von Familie und Freunden. Zudem kann der Aufenthalt mit der Familienplanung interferieren. Durch die Fokussierung auf die Forschungstätigkeit zulasten der klinischen Tätigkeit kann sich des Weiteren die Dauer der Facharztausbildung verlängern, wobei die FMH sowohl für den Facharzttitel Neurologie als auch Psychiatrie eine Forschungstätigkeit im In- oder Ausland bis maximal 12 Monate als Fremdjahr der Facharztausbildung akzeptiert.
Für wen kommt ein Forschungsaufenthalt in Frage? Ein Forschungsaufenthalt im Ausland ist grundsätzlich in fast allen Stadien der Weiter- und Fortbildung möglich, wobei in Abhängigkeit der Vorkenntnisse verschiedene Finanzierungsquellen in Betracht gezogen werden sollten. Gleiches gilt auch für die verschiedenen Schweizerischen und internationalen akademischen Grade (Pract. med, Dr. med., MD, MD-PhD, PhD), auf deren Begrifflichkeiten im Falle eines Grant-Antrags geachtet werden sollte. Einige wenige Forschende streben bereits früh in der Facharztausbildung einen Austausch an, um ihr berufliches Profil zu stärken und eine solide fachliche Basis zu schaffen, insbesondere im Bereich der Grundlagenforschung. In den meisten Fällen jedoch wird der Austausch in der fortgeschrittenen Facharztausbildung zum
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Thema, wenn bereits eine gewisse Subspezialisierung erfolgt ist und/oder Forschungserfahrung vorliegt. Sollte im Ausland neben einer Forschungs- auch eine klinische Tätigkeit geplant sein, ist es von Vorteil, die Facharztausbildung bereits abgeschlossen zu haben, um dann als voll ausgebildeter Neurologe/Psychiater in der Gastinstitution arbeiten zu können.
Wo kann man einen Forschungsaufenthalt im Ausland durchführen? Die beliebtesten Gastländer sind gemäss dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) die USA, Kanada, Grossbritannien oder Australien, wohl auch aufgrund der englischen Sprache. Diese Länder bieten oft erstklassige Forschungseinrichtungen und ein exzellentes akademisches Niveau. Bei den in der Tabelle gelisteten Fördermitteln bestehen jedoch keine länderspezifischen Restriktionen, sodass ein Forschungsaufenthalt grundsätzlich auf der ganzen Welt möglich ist. Bei der Auswahl des Gastinstitutes sollte aber auf die Fachexpertise geachtet werden: Idealerweise hat das Gastinstitut einen Forschungsschwerpunkt im untersuchten Themengebiet und verfügt als international anerkanntes Forschungszentrum eine mindestens vergleichbare, idealerweise ergänzende Expertise im Vergleich zur Heimatinstitution. Wird die Gastinstitution häufiger von internationalen Fellows besucht oder verfügt sie gar über ein sogenanntes International Office, kann dies die administrativen Prozesse deutlich erleichtern.
Wie lange sollte der Auslandsaufenthalt dauern? Ein Doctoral Fellowship (d. h. während des Doktorats) dauert in der Regel zwischen 6 und 12 Monate, ein Post-doctoral Fellowship (d. h. nach dem Doktorat) meist 12 bis 24 Monate, je nach Projekt, Fördermittel, Bereitschaft und Möglichkeiten der Heim- und/oder Gastinstitution.
Wie lässt sich der Auslandsaufenthalt finanzieren? Die Finanzierung des Auslandsaufenthaltes stellt die wahrscheinlich grösste Hürde bei der Planung und Umsetzung dar. In der Schweiz existieren verschiedene Fördermittel, die spezifisch zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten konzipiert sind (Tabelle). Die Fördermittel erfreuen sich grosser Beliebtheit, weswegen eine relativ rigorose Selektion notwendig ist, sodass trotz der meist aufwändigen Bewerbung eine Zusage keinesfalls garantiert ist. Als bekannteste und sehr renommierte Fördermittel sind die Postdoc-Mobility-Stipendien des SNF zu nennen: Die unter anderem von Schweizer Steuergeldern subventionierten Grants belaufen sich je nach Gastland zwischen etwa 30 000 und 50 000 Franken/ Jahr, womit Reisekosten, Unterkunft und Lebenshaltungskosten gedeckt werden können. Forschende mit Familie können für ihre Lebenspartner Reisekosten und für ihre Kinder Beiträge bis 12 000 Franken/Jahr beantragen. Als weitere Stiftung unterstützt die Gottfried und Julia Bangerter-Rhyner-Stiftung Kliniker und Forschende bei ihrem Auslandsaufenthalt, wobei sich die Anforderungen an die Bedingungen des SNF anlehnen. Kliniker ohne Forschungsinteresse, die im Ausland eine klinische Spezialausbildung absolvieren möchten, können beim
Fördermittel «Klinische Medizin Plus» der Prof. Dr. Max Cloetta-Stiftung finanzielle Unterstützung von bis zu 40 000 Franken/Jahr erlangen. Doktoranden der Universitäten Basel, Bern, Genf und Zürich können an ihrer Heimuniversität eine Unterstützung für eine Vertiefung ihres Doktoratsthemas während 1 bis 2 Auslandssemestern beantragen, sofern sie bereits mehr als 12 Monate an der betreffenden Universität immatrikuliert waren. In Basel bietet zudem die Freiwillige Akademische Gesellschaft Unterstützung für Auslandsaufenthalte von Postdoktoranden der Universität Basel an. Auch unabhängig von einem Doktorat lohnt sich gegebenenfalls eine Kontaktaufnahme zu lokalen universitären «Mobility Offices» für weitere universitätsspezifische Angebote. Von internationalen Fachgesellschaften wie der European Association of Neurology (EAN) oder des European Committee for Treatment and Research in Multiple Sclerosis (ECTRIMS) werden jährliche, fachspezifische Fellowships vergeben. Häufig bieten auch die Gastinstitution bzw. Gastländer Fördermittel für besuchende Forschende an. Es lohnt sich daher, direkt mit der Wunschdestination in Kontakt zu treten, möglicherweise auch über bestehende Verbindungen erfahrener Forschender oder Mentoren. Durch die Dachorganisation der Schweizer Hochschulen «swissuniversities» werden verschiedene offene Stipendien ausländischer Regierungen zusammengetragen und ausgeschrieben. Nicht zuletzt werden auch von verschiedenen pharmazeutischen Unternehmen projekt- oder personenspezifische Finanzierungsmöglichkeiten angeboten, die hier jedoch nicht näher erläutert werden.
Was passiert nach der Rückkehr? Die Rückkehr an die Heiminstitution sollte bereits früh geplant und kommuniziert werden. Abhängig von der Dauer des Aufenthalts und der Kulanz des Heiminstituts wird während des Auslandsaufenthalts der Arbeitsvertrag möglicherweise als unbezahlte Ferien fortgeführt, sodass der Postdoktorand nach der Rückkehr ohne Unterbrechung wieder für die Dienstplanung berücksichtigt werden kann. Möglicherweise möchte die/der Forschende nach der Rückkehr die erlernten Methoden am Heiminstitut anwenden oder vertiefen. Hierfür bietet der SNF sogenannte Return-Grants an, die den Forschenden nach ihrer Rückkehr für weitere 3 bis 12 Monate unterstützen. Dieses Konzept wurde unter anderem entwickelt, um ein Bleiben der mit Steuergeldern unterstützen Forschenden im Ausland möglichst zu verhindern und die Rückkehr zur Heiminstitution zu fördern. Der Antrag auf einen Rückkehr-Grant muss während des Auslandsaufenthalts gestellt werden.
Welche Herausforderungen und Fallstricke bestehen? Die meisten Fallstricke beziehen sich auf die Details der Organisation, deren zeitlicher Aufwand nicht unterschätzt werden sollte. Insbesondere sollte auf die Visaund arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes geachtet werden. Nicht selten ergibt sich ein administrativer Circulus vitiosus, bei dem für das Visum ein Arbeitsvertrag und umgekehrt benötigt wird. Insbesondere im Fall einer klinischen Tätigkeit wird eine lokale Zulassung benötigt, die teilweise ein lokales Staatsexa-
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Tabelle:
Ausgewählte Schweizerische Fördermittel
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Finanzierungs- Fördermittel Forschung/ Stufe
Eingabefrist Dauer Anzahl
Ungefähre Beitrag
Vorteile
Nachteil
Link
gefäss
Klinik? vergebener Akzeptanz-
Stipendien rate
Schweizerischer Postdoc.
Forschung
Post-
2 x/Jahr,
12–24 2022: 398
50%
Je nach Zielland, renommiert,
aufwändig,
siehe separater Kasten
Nationalfonds Mobility
Doktoranden 1. Februar Monate in HSS, MINT
ca. 30 000 bis
Beitrag für
kompetitiv
(SNF) und 1. August
und LS), hiervon
50 000 Fr./
Partnerin/
26 in der Medizin
Jahr
Partner und
(LS-M)
Kinder
(1000 Fr./Monat),
Rückkehrbetrag
Schweizerischer Scientific
Forschung/
Post-
jederzeit, 1–6
keine
keine
je nach Zielland, Beitrag für Kinder
siehe separater Kasten
Nationalfonds Exchanges Klinik
Doktoranden mindestens Monate Angaben
Angaben 2500 bis 25 000 (1000 Fr./Monat)
(SNF) 4 Monate
Fr./Jahr
vor Beginn
Schweizerischer Mobilitäts- Forschung
Doktoranden jederzeit
6–12 2022: 497
keine
maximal
Beitrag für Kinder nur für
siehe separater Kasten
Nationalfonds beiträge
Monate
Angaben einmalig
(1000 Fr./Monat, Doktorierende,
(SNF)
in Projekten
20 000 Fr.
maximal 5000 Fr.) die bei einem
an Reisekosten
SNF-unterstützen
Projekt angestellt
sind
Prof. Dr. Max
Klinische
Klinik,
«Mediziner
1 x/Jahr,
3–12 2022: 6
keine
keine
für klinische
siehe separater Kasten
Cloetta-Stiftung Medizin Plus Absolvierung während oder üblicherweise Monate
Angaben Angaben,
Tätigkeit
einer unmittelbar 31. Mai
üblicherweise
unabhängig
Spezial-
nach Abschluss
rund 40 000
der Forschung
ausbildung
der Facharzt-
Franken/Jahr
ausbildung»
Gottfried und
Stipendien für Forschung,
keine
2 x/Jahr,
maximal keine
keine
maximal Betrag zur Hälfte siehe separater Kasten
Julia Bangerter- Auslands- bevorzugt
Restriktionen 31. Januar 24
Angaben
Angaben 40 000 Fr./
als Darlehen und
Rhyner Stiftung aufenthalte im Bereich
und Monate
Jahr
zur Hälfte als
Palliative Care
30. September
Stipendium
Freiwillige
Auslands- Forschung
Post-
jederzeit
keine keine
keine
keine lediglich für
siehe separater Kasten
Akademische
aufenthalte
Doktoranden
Angaben Angaben
Angaben Angaben
Doktoranden
Gesellschaft
der Universität
beider Basel
> 12 Monate
immatrikuliert)
European
Research
Forschung
Neurologen in 1 x/Jahr,
6–12 keine
keine
2000 Fr./
international lediglich für
siehe separater Kasten
Association
Training
Weiterbildung 31. August Monate Angaben
Angaben Monat
anerkannt
Neurologen
of Neurology
Fellowship,
oder kurz nach
(EAN)
Research
Erreichen des
Experience
Facharzttitels
Fellowship
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Finanzierungs- Fördermittel Forschung/ Stufe
Eingabefrist Dauer Anzahl
Ungefähre Beitrag
Vorteile
Nachteil
Link
gefäss
Klinik? vergebener Akzeptanz-
Stipendien rate
European
Postdoctoral Forschung
Post-
1. Juli bis
12–24 2022: 3
keine
55 000 Euro/
international MS-spezifisches siehe separater Kasten
Committee
Research
Doktoranden 1. Dezember Monate
Angaben Jahr
anerkannt
Forschungsthema
for Treatment
Program
and Research
in Multiple
Sclerosis
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(ECTRIMS)
Universität Zürich UZH
Forschung
Doktoranden 2 x/Jahr,
6–12 keine
keine
maximal
Beitrag für Kinder lediglich für
siehe separater Kasten
Doc.Mobility
1. März und Monate Angaben
Angaben 55 200 Fr./
(bis 18 000 Fr./ Doktoranden
1. September
Jahr
Jahr pro Kind), der Universität
bis 75% allfälliger Zürich (bereits
Einschreibe-
> 12 Monate
gebühren immatrikuliert)
Universität Basel Doc.Mobiliy Forschung
Doktoranden 2 x/Jahr,
6–12 keine
keine
je nach Zielland, Beitrag für Partner lediglich für
siehe separater Kasten
@unibas
1. März und Monate Angaben
Angaben ca. 50 000
und Kinder,
Doktoranden
1. September
Fr./Jahr
bis 12 000 Fr./ der Universität
Jahr Basel (bereits
> 12 Monate
immatrikuliert)
Universität Genf Doc.Mobility Forschung
Doktoranden 1 x/Jahr,
6 Monate keine
keine
je nach Zielland, Beitrag für Kinder lediglich für
siehe separater Kasten
30. Juni
Angaben
Angaben ca. 25 000
(500 Fr./ Monat) Doktoranden
Fr./Halbjahr
der Universität
Genf (bereits
> 12 Monate
immatrikuliert)
Universität Bern UniBE
Forschung
Doktoranden 2 x/Jahr,
6–12 keine
keine
ca. 47 000
lediglich für
siehe separater Kasten
Doc.Mobility
1. März und Monate Angaben
Angaben Fr./Jahr
Doktoranden
1. September
der Universität
Bern (bereits
> 12 Monate
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immatrikuliert)
swissuniversities ausländische Forschung
Studenten,
unter-
unter- keine
keine
unter-
gewünschtes siehe separater Kasten
Regierungs-
Doktoranden, schiedlich schiedlich Angaben
Angaben schiedlich
Gastland/
stipendien
Post-
Gastinstitut
aus über
Doktoranden
ggf. nicht
30 Ländern
vertreten, ggf.
tiefere Beiträge
als Schweizer
Fördermittel
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Merkpunkte:
● Ein Auslandsaufenthalt kann für interessierte Ärztinnen und Ärzte eine wertvolle Erfahrung sein, sowohl auf beruflicher als auch persönlicher Ebene.
● Der Auslandsaufenthalt bietet die Möglichkeit, das eigene Spezialgebiet aus einer anderen Perspektive zu betrachten, neue Erkenntnisse zu gewinnen und langfristige Kollaborationen aufzubauen.
● In der Schweiz existieren mehrere spezifische Finanzierungsquellen, welche verschiedene akademische Grade ansprechen.
● Der organisatorische Aufwand sollte nicht unterschätzt werden, es sollte genügend Zeit eingeplant werden (bis 2 Jahre).
men (z. B. United States Medical Licensing Examination [USMLE] in den USA), andernorts ein schweizerisches Äquivalent voraussetzt. Hierbei kann möglicherweise eine beglaubigte Übersetzung des Arztdiploms gefordert werden. Von manchen anerkannten klinischen oder Forschungsinstitutionen wird zudem ein standardisierter Englischtest (z. B. International English Language Testing System [IELTS]) erwartet. Zusätzlich sind oft weitere Dokumente wie Referenz- und Einladungsschreiben, Kranken- und Haftpflichtversicherungsnachweis oder gar Polizeiführungszeugnisse/Strafregisterauszüge notwendig. Hinzu kommen die organisatorischen Aufgaben im Heimatland, wie die Auflösung oder Untervermietung der Wohnung, die formale Abmeldung des Wohnsitzes oder
die Klärung von Versicherungsfragen. In Ländern, in
denen mit einer Anstellung automatisch eine Kranken-
versicherung einhergeht (so z. B. in Kanada) lohnt sich
allenfalls die Auflösung der schweizerischen Kranken-
versicherung.
Während sich die oben genannten organisatorischen
Herausforderungen grundsätzlich bewerkstelligen las-
sen, sollte hierfür dringend genügend Zeit eingeplant
werden. Realistischerweise ist zwischen einer ersten
Konzeptualisierung des Forschungsprojektes und dem
Antritt des Auslandsaufenthalts mit 1,5 bis 2 Jahren, zwi-
schen Grant-Zusage und Antritt mit 12 Monaten zu
rechnen.
l
Korrespondenzadresse: Dr. med. Jannis Müller Neurologische Klinik und Poliklinik Departement für Kopforgane-, Wirbelsäulen- und
Neuromedizin Universitätsspital Basel
Petersgraben 4 4031 Basel
E-Mail: jannis.mueller@usb.ch
Danksagung: Herzlichen Dank an Dr. med. Martin Diebold, Dr. med. Laura Iendra, Dr. med. Laura Sander sowie Prof. Dr. med. Mira Katan für die Durchsicht des Manuskripts und die Ergänzungen.
Kasten:
Schweizerischer Nationalfonds (SNF) https://www.snf.ch/de/XIZpfY3iVS5KRRoD/foerderung/karrieren/postdoc-mobility
Schweizerischer Nationalfonds (SNF) https://www.snf.ch/de/wSd33rwrhn7Q16jI/foerderung/wissenschaftskommunikation/scientific-exchanges
Schweizerischer Nationalfonds (SNF) https://www.snf.ch/de/mKVdFSoD7dwtinOR/foerderung/ergaenzende-massnahmen/mobilitaetsbeitraege-in-projekten
Prof. Dr. Max Cloetta-Stiftung https://www.cloetta-foundation.ch/stipendien-klinische-medizin-plus/
Gottfried und Julia Bangerter-Rhyner Stiftung https://www.bangerter-stiftung.ch/bangerter/de/foerderbereiche/stipendien.html
Freiwillige Akademische Gesellschaft beider Basel https://fag-basel.ch/Foerderbeitraege/Auslandaufenthalte/
European Association of Neurology (EAN) https://www.ean.org/learn/fellowships-and-funding/research-fellowship
European Committee for Treatment and Research in Multiple Sclerosis (ECTRIMS) https://www.ectrims.eu/fellowships/ectrims-postdoctoral-research-fellowship-exchange-programme/
Universität Zürich https://www.research.uzh.ch/de/funding/phd/uzh-doc-mobility.html
Universität Basel https://www.unibas.ch/de/Forschung/Personenfoerderung/Doktorierende/Mobilitaetsstipendien.html
Universität Genf https://www.unige.ch/doctorat/doctorat/mobilite/docmobility/
Universität Bern https://www.unibe.ch/forschung/forschungsfoerderung/uniinterne_foerdergefaesse/unibe_docmobility/index_ger.html
swissuniversities https://www.swissuniversities.ch/en/service/scholarships-for-study-abroad
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