Transkript
EDITORIAL
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Dr. med. Christian Schuster Dermatologie und Allergologie FMH Praxis in St. Gallen
Um die Grundlage für eine Vergünstigung des Schweizer Gesundheitswesens zu schaffen, werden die Gesetze seit einigen Jahren neu interpretiert oder ergänzt. Auf diesem Weg wurde das Gesundheitswesen verstaatlicht, ohne dass dies die FMH, die politischen Parteien oder die Bevölkerung wahrnehmen. O Der Bundesrat kann seit 2013 in den Tarif ein-
greifen (Art. 43 Abs. 5bis KVG). O Die Eidgenössische Finanzkommission mo-
niert den Handlungsspielraum der Ärzte in der Fakturierung und spricht sich für Zeitleistungen aus. Auch die Festlegung der Minutagen wird kritisiert. Der Bundesrat soll eingreifen, wenn die FMH diese Kritikpunkte nicht behebt. Eine punktuelle Tarifanpassung nahm der Bundesrat 2014 vor, Anpassungen ganzer Leistungsbereiche sind für 2015 geplant (Interpellation Humbel 2013). O 2010 wurde die Ausbildung der Gesundheitsberufe staatlich geregelt. Das ist v.a. deshalb von Bedeutung, da die Länge der Ausbildung das Einkommen steuert (MedBG). O Die Versicherer erhalten mehr Macht. Sie überprüfen nicht nur WZW, sondern sind nun
auch in der Tariffindung der Tarmed Suisse AG mehrheitsfähig. O Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit bezog sich auf die Erbringung der Leistung. Neu heisst wirtschaftlich, wenn es für das Gesamtsystem tragbar ist. Auch die Wirksamkeit wurde umgedeutet. Bei komplementärmedizinischen Verfahren wird als Wirkungsnachweis akzeptiert, dass es schon jahrelang eingesetzt wird (Art. 32 Abs. 1 und Art. 43. Abs. 4 KVG). O Im Gesetz besteht im Falle eines kompletten Tarifwechsels das Gebot der Kostenneutralität. Nun wird interpretiert, dass dann kleinere Revisionen natürlich erst recht kostenneutral erfolgen müssen (Art. 59c KVV). O Im Art. 46 Abs. 4 KVG ist das Gebot der Billigkeit verankert. Billig bedeutet juristisch gerecht. Nun wird aber darauf beharrt, dass nur das Billigste im Sinn von preiswert akzeptiert wird. Gerne möchte ich Sie aufrufen, am politischen Geschehen teilzunehmen und sich für ein ausgewogenes Gesundheitswesen, für die Patienten und auch für uns Ärzte selbst einzusetzen.
Ihr Christian Schuster
IMPRESSUM
SZD – Schweizer Zeitschrift für Dermatologie und Ästhetische Medizin [medicos]
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16. Jahrgang, Heft 4/2015, ISSN 2296-6560
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SZD 4/2015
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