Editorial
Editorial
Um die Grundlage für eine Vergünstigung des Schweizer Gesundheitswesens zu schaffen, werden die Gesetze seit einigen Jahren neu interpretiert oder ergänzt. Auf diesem Weg wurde das Gesundheitswesen verstaatlicht, ohne dass dies die FMH, die politischen Parteien oder die Bevölkerung wahrnehmen. O Der Bundesrat kann seit 2013 in den Tarif eingreifen (Art. 43 Abs. 5bis KVG). O Die Eidgenössische Finanzkommission moniert den Handlungsspielraum der Ärzte in der Fakturierung und spricht sich für Zeitleistungen aus. Auch die Festlegung der Minutagen wird kritisiert.