Update des Screenings für Zervixkarzinome und Follow-up mittels Kolposkopie
Die vorliegenden Empfehlungen entsprechen einem Konsens, der von allen akademischen und Referenzzentren validiert wurde und eine Harmonisierung der Praxis für die ganze Schweiz anstrebt. So ist bei der jährlichen gynäkologischen Kontrolle (z.B. wegen Kontrazeption) nicht zwingend ein Screeningabstrich erforderlich. Die Indikation, einen PAP-Abstrich innerhalb eines kürzeren Zeitraumes als des empfohlenen vorzunehmen, liegt selbstverständlich im Ermessen des Arztes unter Berücksichtigung der Risikofaktoren der Patientin.