Transkript
POLITFORUM
Xundheit in Bärn
INTERPELLATION vom 12.12.2014
Umstrittene HPV-Werbekampagne des BAG
Yvette Estermann Nationalrätin SVP Kanton Luzern
Unter dem Titel «Was du über HPV wissen solltest» präsentiert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine illustrierte Broschüre, welche die umstrittene Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs propagiert. Die Zielgruppe sind Mädchen zwischen dem 11. und 15. Lebensjahr. Die Broschüre vermittelt nach populärer «Bravo-Art», dass die Impfung für Mädchen von grossem Nutzen ist und dass sie keine schweren Nebenwirkungen auslöst. Die Erfahrungen anderer Länder zeigen aber, dass es sehr wohl zu schweren Nebenwirkungen kommen kann und dass der Nutzen der Impfung fraglich ist.
Fragen: 1. Auf welcher gesetzlichen Grund-
lage baut das Bundesamt auf, um eine derartige Propaganda für einen medizinischen Eingriff bei Minderjährigen zu machen? 2. Ist es ethisch vertretbar, dass die Eltern, die gesetzlichen Vertreter der Kinder, nicht in die Beratung involviert werden? 3. Erachtet er es als richtig, dass Mädchen unter 15 Jahren mit dieser Propaganda unter Druck geraten können, sich impfen zu lassen? 4. Wer trägt die Verantwortung, falls es nach der Impfung zu einer schweren Schädigung des Gesundheitszustandes beim Kind (Impfschaden) kommt? Ist es das zuständige Bundesamt, der behandelnde Arzt, die betreffende Pharmafirma, welche den Impfstoff lieferte, oder sind es die Eltern, obwohl sie von der
Impfung eventuell gar nichts wussten? 5. Wie viele Fälle von Impfschäden hat es schweizweit in den letzten
Jahren gegeben, und wie hoch war die Summe der Entschädigungen, welche Geschädigte insgesamt erhielten?
INTERPELLATION vom 11.12.2014
Psychiater-Schwemme in der Schweiz
Sylvia FlückigerBäni Nationalrätin SVP Kanton Aargau
Gemäss einer OECD-Statistik, die in der NZZ am 12. Februar 2014 veröffentlicht worden ist, hat die Schweiz im internationalen Vergleich mit auffällig deutlichem Abstand die höchste Psychiaterdichte
pro Kopf der Bevölkerung. In den meisten OECD-Ländern liegt diese bei 10 bis 20 je 100 000 Einwohner, der OECD-Durchschnitt beträgt 15. Mit über 40 Psychiatern je 100 000 Einwohner nimmt die Schweiz mit Abstand den ersten Platz ein, vor Island mit etwas mehr als 20. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie erklärt er sich diese extrem
hohe Psychiaterdichte in der Schweiz? Gibt es regionale Un-
terschiede, ist die Schweizer Bevölkerung im Vergleich mit allen anderen Ländern psychisch kränker? 2. Werden in der Schweiz zu viele Psychiater ausgebildet, fördert das grosse Angebot eventuell die Nachfrage, und in welchen Situationen werden Psychiater in Anspruch genommen? 3. Schafft unser Gesundheitssystem falsche Anreize, zu rasch und zu häufig die Dienste von
Psychiatern in Anspruch zu nehmen? 4. Wie haben sich die Gesundheitskosten für die psychische Erkrankung in den letzten 20 Jahren entwickelt, detailliert für die verschiedenen Bereiche? 5. Welche Massnahmen sieht er vor, um die zunehmende kostspielige «Verpsychiaterisierung» unserer Gesellschaft zu bremsen?
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POLITFORUM
POSTULAT vom 11.12.2014
Vertrauensärzte aus dem Dilemma befreien
Bea Heim Nationalrätin SP Kanton Solothurn
Die Prüfung der Angemessenheit von vergleichbaren medizinischen Behandlungen nach den WZWKriterien kann im Ergebnis je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen und damit auch die dafür nötigen Kostengutsprachen für die Versicherten. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, zu prüfen, ob die in Artikel 13 KVG Absatz 2 festgehaltene Gleichbehandlung von Patientinnen und Patienten nicht besser gewährleistet werden kann, indem Vertrauensärzte und Vertrauensärztinnen nicht mehr von Versicherungen angestellt werden, sondern im Rahmen von
unabhängigen, professionellen Beratungs- und Schlichtungsstellen für den Grund- und Zusatzversicherungsbereich im Gesundheitswesen arbeiten würden, dies zudem nach transparenten Entscheidungsverfahren mit verbindlichen Qualitätsanforderungen.
Begründung Der Bundesrat sei sich der Problematik möglicher ungleicher Kostenerstattung durch die Versicherer bewusst, so seine Antwort auf die Motion 12.3816, die den Offlabel-Gebrauch im Fokus hatte. Die Problematik der Ungleichbehandlung betrifft aber offenbar noch weitere Bereiche der Krankenversicherung. So beschreibt die Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte (SGV) auf ihrer Homepage unter dem Titel «Dilemma
und Gewissenskonflikte des Vertrauensarztes» die Position der Vertrauensärzte als problematisch. Sie könnten ihre Rolle eines Friedensrichters nicht wahrnehmen. Denn, so die SGV, «der Vertrauensarzt steht strukturell auf der Seite des Versicherers. Er geniesst nicht das Vertrauen des Patienten, sondern das des Versicherers. Systemisch gesehen sind die Vertrauensärzte Interessenvertreter der Versicherer.» Sie seien nicht unabhängig und ohne Entscheidungskompetenz. Damit sei «der Patient in der Schweiz faktisch der Entscheidungswillkür des Versicherungswesens ausgeliefert». Es bestehe Handlungsbedarf. Eine Umfrage der SGV bei den Mitgliedern bestätigt das Anliegen. Die SGV zeigt eine Grundproblematik auf. SGV und Professor BaumannHölzle fordern deshalb:
1. unabhängige professionelle Beratungs- und Schlichtungsstellen für Patienten und Patientinnen, Leistungserbringer und Versicherungen für den Grundund Zusatzversicherungsbereich im Gesundheitswesen;
2. verbindliche und transparente Entscheidfindungsverfahren, Verfahrensrichtlinien für die individuelle Güterabwägung. Ein «Verfahrensmodell» also mit verbindlichen Qualitätsanforderungen an den Entscheidfindungsprozess.
Stand der Beratungen: Im Rat noch nicht behandelt.
Interpellation vom 10.12.2014
Staatliches Diktat beim Fleischkonsum gerechtfertigt?
Peter Föhn Ständerat SVP Kanton Schwyz
Im vergangenen Oktober veröffentlichte die Eidgenössische Ernährungskommission (EEK) einen Bericht zu den gesundheitlichen Aspekten des Fleischkonsums. Dabei kam sie rein aufgrund der statistischen Analyse von diversen Ernährungsstudien zum Schluss, dass für rotes Fleisch und vor allem für Fleischprodukte (verarbeitetes Fleisch) gesundheitlich negative Langzeitwirkungen bestünden. Konkret aufgeführt wurden negative Effekte auf die Sterb-
lichkeit, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bestimmte Formen von Krebs wie Dickdarm- oder Speiseröhrenkrebs sowie Diabetes Typ 2. Die Verfasser des Berichtes konnten dabei keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Konsum an rotem Fleisch und den genannten, gesundheitlich nachteiligen Wirkungen nachweisen. Vielmehr wurden die möglichen UrsacheWirkungs-Mechanismen als reine Hypothese, d.h. ohne eindeutigen Nachweis, aufgezeigt. Auch wurden die genannten Risiken jeweils nur in relativer Form angegeben, was eine Abschätzung von deren absoluten Höhe und damit deren tatsächlicher Bedeutung verunmöglicht. Erstaunlich ist zudem, dass die in anderen Studien nachgewiesenen positiven Effekte des
Fleischkonsums auf das Vorkommen von Allergien beziehungsweise psychischen Krankheiten unerwähnt blieben. Hinzu kommt, dass im Bericht auch die positiven Wirkungen der im Fleisch vorkommenden Inhaltsstoffe nur unvollständig beziehungsweise nur am Rande wiedergegeben wurden.
Ich bitte den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche wissenschaftliche Rele-
vanz legt er dem Bericht der EEK zugrunde? 2. Wie beurteilt er die Tatsache, dass für Erwachsene im Alter von 35-70 Jahren die EEK alleine auf der Basis von statistischen Zusammenhängen schlussfolgert, dass die Empfehlungen zum Verzehr von
unverarbeitetem rotem Fleisch eine Beschränkung beinhalten und derjenige von verarbeitetem rotem Fleisch noch einschränkender empfohlen werden sollte? 3. Wer hat der EEK konkret den Auftrag für die Erstellung des Berichtes zu den gesundheitlichen Aspekten des Fleischkonsums erteilt? 4. Welche Vollkosten (brutto, netto) hat die Erstellung des Berichtes durch die EEK verursacht? 5. Gedenkt er, die Empfehlungen der EEK zur Einschränkung des Konsums an rotem Fleisch aufzunehmen? Falls ja, wie will er diese umsetzen?
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