Transkript
P O L I T- FO RU M
UNDHEIT IN BÄRN
MOTION
Medikamente und Patientensicherheit
Bea Heim Nationalrätin SP Kanton Solothurn
Motion vom 11.3.2010
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen, zu veranlassen und auszuweisen, 1. wie das schweizerische Pharmakovigilanzsystem in Richtung der Medikationsfehler ausgebaut werden kann, so wie dies in der EU der Fall ist 2. im Rahmen der Qualitätsstrategie gemeinsam mit den Kantonen eine Gesamtstrategie zu entwickeln, wie er die Medikationssicherheit nicht nur bei der Registrierung und der pharmakologischen Wirkung, sondern auch in der Anwendung bei den Leistungserbringern verbessern will.
Begründung Ad 1: Es ist bekannt, dass Medikationsfehler (auf den Stufen Verschreibung, Verteilung, Vorbereitung, Verabreichung und Dokumentation) zu
den häufigsten Fehlern in der Medizin gehören. Das heutige Pharmakovigilanzsystem der Schweiz fokussiert sich primär auf die Nebenwirkungen; die Struktur ist auch darauf ausgelegt. Ob es sich bei einer möglichen Nebenwirkung um eine Fehlanwendung, eine Interaktion mit weiteren Medikamenten handelt oder ob tatsächlich der Wirkstoff, allenfalls die Trägersubstanz, die Ursache des Problems ist, bleibt häufig unergründet. Die EU baut deshalb ihr Pharmakovigilanzsystem in Richtung der Erfassung von Medikationsfehlern aus. Die Schweiz sollte hier eine Strategie entwickeln, um diesen Punkt in die Pharmakovigilanz mit einzubeziehen.
Ad 2: Wie in der Antwort auf die Motion Sommaruga zu entnehmen ist, sind die Kantone für die Qualitätssicherung der Leistungserbringer
verantwortlich. Da nach KVG auch dem Bund eine wichtige Rolle in der Qualitäts- und Patientensicherheit zukommt, hat der Bundesrat eine nationale Qualitätsstrategie verabschiedet. Im Rahmen derselben ist gemeinsam mit den Kantonen ein Konsens zu finden, wie auf allen Stufen die Patientensicherheit — von der Registrierung der Produkte bis hin zur Anwendung am Patienten — und die Qualität des gesamten Medikationskreislaufs zu verbessern ist. Es kann nicht sein, dass die Verantwortung für die Verbesserung der Medikationssicherheit zwischen Bund, Kantonen und Leistungserbringern hin und her geschoben wird.
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.
MOTION
Integration angemessener Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren in die Ausbildung
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (Sprecher Felix Gutzwiller) hatte am 1.2.2010 eine Motion eingereicht.
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Integration angemessener Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren in die Ausbildung von Ärzten, Chiropraktikern, Zahnärzten und Apothekern zu unterbreiten.
Die Antwort des Bundesrates vom 24.2.2010
Der Bundesrat hält das Anliegen der Motion für berechtigt und wird entsprechende Massnahmen im Rahmen der Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG; SR 811.11) umsetzen. Die Revi-
sionsarbeiten zum MedBG haben begonnen und der Bundesrat wird über eine Vernehmlassungsvorlage nach heutiger Planung Ende 2010 entscheiden können. Der Kontakt mit den für die
Ausbildung und für die Weiterbildung der universitären Medizininalpersonen verantwortlichen Organisationen wird jedoch bereits heute aufgenommen, um frühzeitig über die Anpassungsarbeiten informieren zu können. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.
256 ARS MEDICI 7 ■ 2010