Transkript
POLITFORUM
MOTION vom 13.12.2018
Schluss mit mengenabhängigen Bonusvereinbarungen oder Kickbacks
Bea Heim Nationalrätin SP Kanton Solothurn
Der Bundesrat wird beauftragt, spätestens im zweiten Paket zu den Kostendämpfungsmassnahmen Regelungen respektive entsprechende Präzisierungen im Rahmen der Rechtsetzung zu treffen, die geeignet sind, die Mengenausweitung fördernde Anreize abzuschaffen.
Begründung Der Bundesrat hat das erste Paket der aus dem Expertenbericht «Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der OKP» empfohlenen Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben. Leider fehlt darin die «unmittelbar umsetzbare Massnahme» zur Vermeidung von Fehlanreizen. Dies, obwohl vonseiten der Ärzteschaft wie auch von den Experten mengenabhängige Bonusvereinbarungen und Kickbacks vor allem im Rahmen der Spitalversorgung abgelehnt werden, weil sie den Effekt haben, dass unnötige und medizinisch nicht gerechtfertigte Mengenausweitungen erfolgen, die mit der Streichung von diesen Fehlanreizen verhindert werden können. Zudem würden damit die
Behandlungsqualität und -gerechtigkeit zunehmen. Und die Ärzteschaft würde von dem ihr auferlegten Druck, eine vorgegebene Anzahl Fälle generieren zu müssen, entlastet. Eine vergleichbare gesetzliche Regelung zum Verzicht auf mengenbezogene Anreize habe auch der Deutsche Bundestag getroffen, so die Experten. Die im Bericht empfohlene Massnahme, welche diese Motion aufnimmt, werde die heute existierenden Fehlanreize für Ärzte hinsichtlich medizinisch nicht gerechtfertigter Mengenausweitungen entscheidend reduzieren, so die Meinung der Experten. Offenbar werde der bestehende Handlungsspielraum der Kantone nicht ausgeschöpft, weshalb der Bund handeln sollte.
STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM 27.2.2019
Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass Fehlanreize zur Mengenausweitung beseitigt werden müssen. Wird die Aufnahme von Spitälern auf die Spitalliste an die Bedingung geknüpft, Kickbacks oder mengenbezogene Boni für die Entschädigung interner und externer Fachkräfte zu vermeiden, lassen sich laut Expertenbericht unnötige und medizinisch nicht gerechtfertigte Mengenausweitungen verhindern
und nehmen die Behandlungsqualität und -gerechtigkeit zu. Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten zu den Motionen Heim (Transparenz bei Entschädigungen und Honoraren für Ärzte und Ärztinnen in leitender Funktion) und Grünliberale Fraktion (keine mengenbezogenen Lohnanreize für Spitalärzte) vom 1. Juni 2018 festgehalten hat, ist zu prüfen, ob und wie das Anliegen mittels Verordnungsanpassung ange-
gangen werden kann oder ob eine Anpassung auf Gesetzesstufe erforderlich ist. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Sollte sich aus den Arbeiten ergeben, dass eine Gesetzesänderung nötig ist, würde gegebenenfalls ein entsprechender Vorschlag im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets Ende Jahr angestrebt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
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