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HAUT UND SONNE
Sonnenschutz: Neue einheitliche Regelungen für die EU und die Schweiz
von Hans-Jürg Furrer
Um mehr Sicherheit und Transparenz bei Lichtschutzpräparaten zu erzielen, hat die EU-Kommission 2006 neue einheitliche Empfehlungen bezüglich Kennzeichnung und Wirksamkeitsnachweisen von Sonnenschutzmitteln erlassen. Bis spätestens Sommer 2009 sollten alle Sonnenschutzmittel mit neuen Kennzeichnungselementen versehen sein, unter anderem zu Mindesteffizienz gegenüber UV-Bund UV-A-Strahlung, verbesserten Anwendungshinweisen und Vorsichtsmassnahmen.
Sonnenlicht setzt sich aus einem Spektrum von elektromagnetischer Strahlung zusammen, wovon Infrarotstrahlung, sichtbares Licht und UV-Strahlen auf die Erdoberfläche gelangen. Die für die schädlichen Auswirkungen verantwortliche Strahlung liegt im nicht sichtbaren UV-Bereich von 200 bis 400 nm.
Sonnenschutzmittel absorbieren, streuen oder reflektieren die UV-Strahlung und schützen so die Haut. Die kurzwellige UV-B-Strahlung ist vor allem für das Erythem (Sonnenbrand) verantwortlich und ist der Hauptfaktor für das Hautkrebsrisiko. Aber auch die langwellige UV-A-Strahlung spielt bei der Entstehung von Hauttumoren eine Rolle. Sie ist zudem eine wesentliche Ursache für die lichtbedingte Hautalterung. Ein gutes Produkt schützt zuverlässig in beiden UV-Bereichen. Am 22. September 2006 hat die EU-Kommission neue einheitliche Empfehlungen bezüglich Kennzeichnung und Wirksamkeitsnachweisen von Sonnenschutzmitteln erlassen.
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Diese Empfehlungen umfassen Folgendes: ● Bestimmte Herstellerangaben bezüglich Sonnen-
schutzmitteln, die nicht mehr gemacht werden sollten ● Herstellerangaben zu Vorsichtsmassnahmen und Anwendungsbedingungen, die bei der Verwendung von Sonnenschutzmitteln beachtet werden sollten ● Mindeststandards für die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln, um ein hohes Schutzniveau im Bereich Gesundheit und Verbraucherschutz zu 26 gewährleisten
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● Eine einfache und aussagekräftige Etikettierung von Sonnenschutzmitteln, um dem Verbraucher die Wahl des geeigneten Produkts zu erleichtern.
Diese sollten genauestens eingehalten werden, um eine verlässliche und reproduzierbare Bestimmung des UV-A-Schutzfaktors sicherzustellen.
Diese Empfehlungen sind nur auf eigentliche Sonnenschutzmittel anzuwenden, also zum Beispiel nicht auf kosmetische Mittel zur Hautpflege, die zusätzlich einen Schutz vor UV-Strahlung anbieten.
Methode zur Bestimmung des UV-BSchutzes
Der Lichtschutzfaktor (LSF) sollte nach der «Internationalen Methode zur Bestimmung des Lichtschutzfaktors» oder vorzugsweise – sobald eine solche verfügbar ist – nach einer In-vitro-Testmethode mit korrelierenden Ergebnissen bestimmt werden. Die «Internationale Methode» wurde – zuletzt im Juni 2006 – vom COLIPA veröffentlicht und kann über www.colipa.com bezogen werden.
Angabe des Lichtschutzfaktors (LSF) und der Produktkategorien Die LSF sind beschränkt auf die in der LSF-Klassifizierungstabelle ausdrücklich genannten Zahlen. Demnach ist der niedrigste LSF eines Sonnenschutzmittels 6 und der höchste 50+ (entspricht einem gemessenen LSF von mehr als 60). Der LSF sowie die Produktkategorie sollten gut sichtbar auf dem Etikett des Produkts angegeben werden. Die Produktkategorie sollte mindestens genauso gut erkennbar sein wie der LSF.
Produktkategorie
Niedrig Mittel Hoch Sehr hoch
LSF
6, 10 15, 20, 25 30, 50 50+
Auslobung des UV-A-Schutzes
Jedes Sonnenschutzmittel sollte einen UV-A-Schutz aufweisen, der mindestens ein Drittel des ausgewiesenen Lichtschutzfaktors beträgt. Die kritische Wellenlänge beträgt mindestens 370 nm. Die Auslobung sollte mittels des nachstehenden Symbols erfolgen:
Bestimmung der Wasserfestigkeit von Sonnenschutzmitteln
Üblicherweise wird die Wasserfestigkeit in Europa nach einer vom COLIPA im Jahr 2005 erarbeiteten Empfehlung bestimmt und ausgelobt: ● COLIPA Guidelines for Evaluating Sun Products
Water Resistance ● COLIPA Recommendation No. 16; Water Resis-
tance Labelling. Die Wasserfestigkeit des Produkts wird über das Verhältnis von «nassem» zu «trockenem» In-vivo-SPF ermittelt. Mindestens 50 Prozent der Schutzleistung nach der Wässerung sind für eine entsprechende Auslobung erforderlich. Je nach Dauer der Wasserbelastung und unter Einhaltung der 50-ProzentSchwelle sind zwei verschiedene Auslobungen möglich: ● Water Resistant (wasserfest) =
2 x 20 Minuten Wasserbelastung ● Very Water Resistant (extra wasserfest) =
4 x 20 Minuten Wasserbelastung.
Anwendungs- und Warnhinweise
Methode zur Bestimmung des UV-ASchutzes
Folgende Anwendungs- beziehungsweise Warnhinweise sollten in dieser oder ähnlicher Form auf allen Sonnenschutzmittelpackungen angegeben werden
Der UV-A-Schutz sollte nach der In-vivo-PPD- (ausgenommen bei UV-Schutzstiften für die Lippen):
Methode (Persistent Pigment Darkening) oder nach 1. Intensive Mittagssonne vermeiden.
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einer In-vitro-Testmethode mit korrelierenden 2. Vor dem Sonnen auftragen.
Ergebnissen bestimmt werden (www.colipa.com). 3. Mehrfach auftragen, um den Lichtschutz aufrecht-
Andere Bestimmungsmethoden wie die IPD-Me-
zuerhalten, insbesondere nach dem Aufenthalt
thode oder der australische Standard sind damit
im Wasser.
ausgeschlossen.
4. Sonnenschutzmittel grosszügig auftragen. Geringe
Die Methodenbeschreibung enthält detailliert alle
Auftragsmengen reduzieren die Schutzleistung.
technischen Anforderungen an die benötigten 5. Babys und Kleinkinder vor direkter Sonnenein-
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Geräte und des zu verwendenden Prüfverfahrens.
strahlung schützen.
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6. Für Babys und Kleinkinder schützende Kleidung sowie Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF grösser als 25) verwenden.
7. Auch Sonnenschutzmittel mit hohen Lichtschutzfaktoren bieten keinen vollständigen Schutz vor UV-Strahlen.
Es sollen keine Angaben gemacht werden, die den Verbraucher zu exzessivem Sonnenbaden verleiten können. So zum Beispiel «Sunblock», «vollständiger Schutz», «Schutz für den ganzen Tag». Im Rahmen der Produktbeschreibungen sollte grundsätzlich immer auch auf die Gefahren einer übermässigen Sonnenexposition hingewiesen werden.
Umsetzung
Diese neuen Empfehlungen sollten baldmöglichst
berücksichtigt werden, wobei spätestens im Lauf
des Sommers 2009 alle Produkte mit den neuen
Kennzeichnungselementen versehen sein sollten.
Einige Elemente der Empfehlung der EU-Kommis-
sion werden jedoch bereits im Lauf des Jahres 2008
am Markt erkennbar sein.
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Korrespondenzadresse: Dr. Hans-Jürg Furrer Technical Director, Louis Widmer SA Rietbachstrasse 5 8952 Schlieren Tel. 043-433 77 55 Fax 043-433 77 99 E-Mail: hans-juerg.furrer@louis-widmer.com
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