Transkript
P O L I T- FO RU M
UNDHEIT IN BÄRN
Franziska Teuscher, Nationalrätin Grünes Bündnis, BE, reichte am 11.6.2008 das nachfolgende Postulat ein:
Offenlegungspflicht der Kaderlöhne und Verwaltungsratsentschädigungen bei
den Krankenversicherern
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Offenlegungspflicht über die Entschädigungen bei den anerkannten Krankenversicherern umgesetzt werden kann. Diese Offenlegungspflicht soll für das oberste Kader (Mitglieder der Geschäftsleitung und Personen mit Entschädigungen in vergleichbarer Höhe) sowie für die Mitglieder des strategischen Leitungsorgans (Verwaltungsrat etc. je nach Rechtsform der Krankenversicherer) gelten und jährlich erfolgen. Insbesondere soll der Bundesrat prüfen, ob diese Transparenz über eine Verordnungsanpassung im Rahmen der Zulassungsbestimmungen (Art. 12 KVV) oder der Anforderungen, welche das BAG im Rahmen seiner Aufsichtspflicht prüfen muss (Art. 28 ff. KVV, insbesondere Art. 31), erreicht werden kann.
Begründung Krankenversicherer sind zwar Privatunternehmen und legen die Löhne, Gehälter und Abfindungen mittels Unternehmensentscheiden fest. Die Prämienzahlerinnen und -zahler haben aber auch ein Recht zu erfahren, wie hoch die Entschädigung des obersten Kaders und der Leitungsorgane ihrer Krankenversicherung ist. Nur wenige Versicherer üben heute hier Transparenz. Diese Entschädigung vom oberen Kader und Leitungsgremium soll jährlich in den Jahresberichten der Krankenversicherer offengelegt werden. Der Bundesrat könnte diese Offenlegungspflicht in der Verordnung zur Krankenversicherung (KVV) festlegen. Der Bundesrat hat in Stellungnahmen zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen festgehalten, dass die notwendigen Kontrollinstrumente bei den Entschädigungen vor-
handen sind, und dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über vollständige Angaben zu den gesamten Verwaltungskosten verfügt. Wenn die Krankenversicherer aber keine detaillierten Angaben zu den Entschädigungen ihres obersten Kaders und ihrer Leitungsgremien machen müssen, bleibt die Kontrolle des BAG nicht zufriedenstellend. Auch soll bei den Krankenversicherern «corporate governance» gelten. Diese impliziert, dass auch Privatunternehmen Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anstreben. Der Bundesrat hat mit dem Erlass der Verordnung über die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen der obersten Kader und Leitungsorgane von Unternehmen und Anstalten des Bundes (Kaderlohnverordnung) vom 19. Dezember 2003 diese Offenlegungspflicht verankert.
Folgende Motion von Franziska Teuscher, Nationalrätin Grünes Bündnis, BE, wurde am 11.6.2008 eingereicht:
Begrenzung der Kaderlöhne und Verwaltungsratsentschädigungen bei den
sozialen Krankenversicherern
Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu erlassen, damit die Gehälter der oberen Kader bzw. die Entschädigung der Leitungsorgane der Versicherer im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung nach oben begrenzt werden können.
Begründung Die Gehälter für das obere Kader und die Entschädigung für die Leitungsorgane im Bereich der Krankenversicherung sind heute ganz in der Kompetenz der Krankenversicherer als Privatunternehmen. Der Bundesrat hat verschiedentlich kommuniziert, dass die Festlegung der Verwaltungskosten der Verantwortung der Unternehmensleitung untersteht. Doch der
Bundesrat erachtet auch den Grundsatz des wirtschaftlichen Umgangs mit Prämiengeldern aus der sozialen Krankenversicherung als essenziell wie er in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage festhält. Die Verwaltungsausgaben werden über die Einnahmen der Prämien gedeckt. Von den Versicherern wird daher erwartet, dass sie ihre Verwaltungskosten für die soziale Krankenversicherung auf das für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliche Mass beschränken. In verschiedenen Medienberichten war aber zu lesen, dass bei den Krankenversicherern zum Teil sehr hohe Entschädigungen für die Führungs- und Leitungsgremien ausbezahlt werden. Der Bundesrat verfügt mit Artikel 22 Absatz 2 KVG die Kompetenz, Bestimmungen über
die Begrenzung der Verwaltungskosten zu erlassen. Deshalb soll der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen schaffen und Grundsätze erlassen, damit die Gehälter der oberen Kader bzw. die Entschädigung der Leitungsorgane der Versicherer im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung nach oben begrenzt werden können. Dazu kann ihm Deutschland als Beispiel gelten, wo das Bundesversicherungsamt neue Richtlinien für die Bemessung der Gehälter der Krankenversicherer erlassen hat, welche verhindern, dass sich Kassenchefs mit üppigen Löhnen bereichern. Das Bundespersonalgesetz sieht vor eine analoge Regelung für das Bundespersonal bzw. für Unternehmen mit einer engen Verflechtung mit dem Bund vor.
648 ARS MEDICI 15 ■ 2008
Bea Heim, Nationalrätin SP, SO,
Anti-Aging-Medizin
hatte am 20.3.2008 ein
Postulat eingereicht (wir berichteten in ARS MEDICI 11/08 darüber)
Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Basis eines nationalen Forschungsprogramms zur Anti-Aging-Medizin sowohl Abklärungen zu deren Wirksamkeit durchzuführen wie
auch ethische Leitlinien und Sicherheitsstandards zum Schutz der Konsumentinnen
und Konsumenten vor den Gefahren des unkontrollierten Methoden- und Produktemarktes zu erarbeiten, die Kontrolle von Anti-
Aging-Produkten und -Methoden zu verstärken und die Entwicklung von Präventionsmassnahmen für ein gesundes Alter zu fördern.
Und so antwortete der Bundesrat am 30.5.2008 (gekürzt)
In der dem Postulat zugrunde liegenden Studie der TA-Swiss über AntiAging-Medizin wird in verschiedener Hinsicht Handlungsbedarf festgestellt. In der Studie wird nicht ein nationales Forschungsprogramm (NFP) zur Bearbeitung all der im Postulat aufgegriffenen Bereiche gefordert, sondern es werden Empfehlungen für unterschiedliche Massnahmen auf verschiedener Ebene formuliert, darunter auch ein NFP spezifisch zur Wirksamkeitsprüfung der Anti-Aging-Medizin. Mit dem Postulat wird dagegen ein NFP zur Anti-Aging-Medizin gefordert, in welchem die Wirksamkeit der Produkte und Methoden im Bereich dieser Medizin überprüft, die entsprechenden Sicherheitsstandards und Kontrollen festgelegt, ethische Richtlinien erarbeitet und Präventionsmassnahmen entwickelt werden sollen. Die Kontrollen, die Regulierung, die Überprüfung der Sicherheit von medizinischen Produkten und Methoden, die Entwicklung von Präventionsmassnahmen sowie die Erarbeitung von entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gehören zum Grundauftrag verschiedener Bundesstellen, namentlich des Bundesamtes für Gesundheit und von Swissmedic. So haben zum Beispiel Swissmedic und das Bundesamt für Gesundheit eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich systematisch mit der Problematik der Abgrenzung zwischen Arznei- und Lebens-/Nahrungsergänzungsmitteln beschäftigt, das heisst der Frage, ob Produkte die Anforderungen der Heilmittelgesetzgebung oder der Lebensmittelgesetzgebung erfüllen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Ergebnisse der aktuellsten TA-Swiss-Studie von den zuständigen Bundesstellen im Rahmen ihres
Grundauftrages berücksichtigt werden können. Was die spezifische Ausarbeitung von medizinisch-ethischen Leitlinien betrifft, so gehört dies zum Grundauftrag des Bundes an die Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW), welche in der BFI-Periode 2008 bis 2011 mit 7,2 Millionen Franken unterstützt wird. Betreffend das Forschungsdefizit, namentlich hinsichtlich der Wirksamkeit von Anti-Aging-Produkten und -Methoden, ist die Situation differenziert zu beurteilen. Einerseits besteht die Möglichkeit, die Wirkungsfrage massgeblich im Rahmen der Ressortforschung der zuständigen Bundesämter anzugehen. So plant die Ressortforschung im Politikbereich «Gesundheit» in der Periode 2008 bis 2011 mit Mitteln von insgesamt 56 Millionen Franken. Was andererseits ein spezifisches NFP betrifft, so ist der Bundesrat bereit, ein mögliches Sonderprogramm im Rahmen der geltenden Verfahren zu prüfen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der NFPThemenauswahlprozess bottom-up, das heisst im Ausgang von entsprechenden Themenvorschlägen seitens interessierter Kreise, erfolgt. Schon heute haben die Forschenden ausserhalb der NFP-Förderung jederzeit die Möglichkeit, vordringliche Forschungsprojekte im Problembereich der Anti-Aging-Medizin beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) einzureichen.
Angesichts der vielfältigen bereits getroffenen und eingeleiteten Massnahmen betrachtet der Bundesrat die Anliegen des Postulates als erfüllt und beantragt deshalb dessen Ablehnung.
Brigitte Häberli-Koller, Nationalrätin CVP, TG, reichte am 5.6.2008 folgende Interpellation ein:
Fehlendes Fachpersonal im Gesundheitsbereich
Die Nachfrage nach Fachpersonal im Gesundheitsbereich steigt kontinuierlich an. Bereits heute wird rund ein Drittel des Pflegepersonals im Ausland rekrutiert. Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie beurteilt er die Tatsache, dass bereits ein Drittel des Pflegepersonals aus dem Ausland kommt? Was gedenkt er dagegen zu tun?
2. Sind die Diplome/Abschlüsse aus der EU mit den schweizerischen vergleichbar?
ARS MEDICI 15 ■ 2008 649