Rechtliche Aspekte der Ästhetischen Medizin
Juristische Orientierungshilfen für die ärztliche Praxis
Ärztin oder Kosmetikerin – wer darf welche Produkte mit medizinischer oder kosmetischer Zweckbestimmung, beispielsweise Lasergeräte oder Blitzlampen, anwenden? Und was muss bei Arzneimittelbehandlungen ausserhalb der von Swissmedic zugelassenen Indikationsbereiche beachtet werden? Gerade bei der Faltenbehandlung mit Botulinumtoxin bewegen sich in der Ästhetischen Medizin tätige Ärzte häufig im Bereich des Off-Label-Use. Über praktisch wichtige heilmittelrechtliche Fragen sprach Prof. Dr. iur. Bernhard Rütsche, Direktor des Zentrums für Recht und Gesundheit sowie ordentlicher Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Universität Luzern, am 28. August 2014 in Kilchberg (ZH) an einer Fortbildungsveranstaltung der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Laseranwendungen (SGML).