Schweizer Recht bei Nahrungsergänzungsmitteln
Lebensmittel – keine Heilmittel
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und keine Heilmittel. Damit ein Lebensmittel als Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebracht werden kann, müssen spezifische Anforderungen erfüllt sein. Werbung, die Nahrungsergänzungsmitteln Eigenschaften der Heilung, der Linderung oder der Verhütung von Krankheiten zumisst, ist verboten.