Zusammenarbeit im Kinderschutz
Interdisziplinär und interinstitutionell
Kinderschutzarbeit in Organisationen muss interdisziplinär sein, da die fachlichen Ressourcen einer Berufsgruppe alleine nicht ausreichend sind, um eine Kindswohlgefährdung zu beurteilen, eine Intervention zum Schutz eines misshandelten Kindes zu planen und durchzuführen und die weitere Betreuung des Kindes und seines Umfeldes zu organisieren. Zusammenarbeit im Kinderschutz ist auch zwingend eine interinstitutionelle Zusammenarbeit. In diesem Artikel wird das konkrete Vorgehen anhand von Fallbeispielen sowie speziell auch die Rolle der Kinderärztinnen und -ärzte erläutert.