Die Bedeutung von Persönlichkeit und Persönlichkeitsstörung bei der Begutachtung
4. Internationale Tagung für Versicherungsrecht und Versicherungspsychiatrie
Persönlichkeit und Persönlichkeitsstörungen sind in der versicherungsrechtlichen Begutachtung ein schwieriges Thema. Denn oftmals ist versicherungsrechtlich nicht die Diagnose entscheidend, sondern die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit. Nationale und internationale Experten orientierten die Teilnehmer an der «4. Internationalen Tagung für Versicherungsrecht und Versicherungspsychiatrie» unter anderem über die Psychodiagnostik oder den Miteinbezug der Strukturachse in der versicherungsrechtlichen und -medizinischen Begutachtung. Die gut besuchte Fachtagung war eine gemeinsame Fortbildung der Rehaklinik Bellikon, der Universitären Psychiatrischen Kliniken UPK Basel und der Psychiatrischen Universitätsklinik PUK Zürich.