Transkript
Editorial
P ersönlichkeitsrechte sind keine Frage des Alters. Aber ab wann darf eine Jugendliche selbst darüber entscheiden, ob sie sich medizinisch behandeln lässt? Und darf eine Mutter Fotos von ihrem Kleinkind im Internet posten, oder verstösst sie damit gegen dessen Recht am eigenen Bild? Die Antworten auf diese und andere juristisch relevante Fragen in der Praxis sind in dieser Ausgabe der PÄDIATRIE zu finden. Eine sich stets aufs Neue stellende Frage ist beispielsweise, wann man als Pädiater die KESB informieren muss. Patrick Fassbind, Präsident und Amts-
wer – juristisch betrachtet – bei gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen in der Schule die Verantwortung trägt und im welchem Fall die Polizei oder die Jugendanwaltschaft informiert werden muss. Und was ist zu tun, wenn berufstätige Eltern wegen einer Erkrankung ihres Kindes zu Hause bleiben müssen und für ihren Arbeitgeber ein ärztliches Attest brauchen? Worauf ist zu achten? Wie kann man das Problem lösen, wenn die Eltern ein rückwirkendes Zeugnis haben wollen? Antworten auf diese Fragen gibt Ursina Pally, Generalsekretärin und Leiterin der Abteilung Rechtsdienst der FMH.
Dr. Renate Bonifer Redaktion PÄDIATRIE renate.bonifer@rosenfluh.ch
Alles, was recht ist
leiter der KESB, Kanton Basel-Stadt, ist der Überzeugung, dass Praxispädiater eine noch viel bedeutendere Rolle bei der Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen einnehmen könnten, weil kinderärztliche Praxen aus seiner Sicht auch Kriseninterventions-, Vermittlungs- und Vernetzungsstellen sind. Wie es sich genau mit den Melderechten und Meldepflichten verhält und was er sich für die Zukunft wünschen würde, erläutert er in seinem Beitrag «Pädiatrie, bitte melden!». Ebenfalls leider nicht selten ist die Frage nach dem weiteren Vorgehen, wenn ein Schüler auf dem Pausenplatz von Mitschülern verprügelt wurde. Philipp von Wartburg und Géraldine Bläsi von der Jugendanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt erläutern,
Für die Antworten auf die beiden zu Beginn genannten Fragen sind übrigens die Definition höchstpersönlicher Rechte und die Urteilsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen entscheidend. Was höchstpersönliche Rechte sind und wie die Rechtslage bezüglich der Urteilsfähigkeit Minderjähriger aussieht, fasste Margot Michel, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich, an einer Tagung verständlich und unterhaltsam zusammen.
Wir hoffen, dass unsere Auswahl juristischer Ratschläge auch für Ihre Praxis interessant ist.
Renate Bonifer
5+6/20 Pädiatrie
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