Eine Minute für die Prävention
Mit Ausnahme der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, der Verhütung von Berufskrankheiten und der Unfallprävention sind Prävention und Gesundheitsförderung gesetzlich auf nationaler Ebene bisher nicht geregelt und somit konzeptionell, politisch, organisatorisch und rechtlich nicht ausreichend verankert. Im Juni 2008 hat das Bundesamt für Gesundheit das Bundesgesetz für Prävention und Gesundheitsförderung und das Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung in die Vernehmlassung gegeben.