Liebe Frau Kollegin, lieber Herr Kollege
Männiglich, der die Nachricht vernahm, glaubte sich im falschen Film. Die Meldung wurde zunächst vom «Tages-Anzeiger» verbreitet, und jede/r rechtschaffene Ärztin/Arzt glaubte wohl noch Stunden nach der Meldung, es handle sich um eine Ente. Eine Zeitungsente. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat nämlich gemäss Bericht auf Anweisung des Bundesgerichts die Stimmrechtsbeschwerde der Zürcher Apotheker gegen die Abstimmung vom 30. November 2008 (die Volksinitiative der Zürcher Ärzte zur Sicherung des Rechts auf Selbstdispensation auch in den Städten Zürich und Winterthur, die bekanntlich deutlich angenommen wurde) gutgeheissen und den Fall zurück an den Regierungsrat delegiert. Und zwar mit dem Hinweis, die Befürworter (also wir Ärzte) hätten eine unsachliche Abstimmungskampagne geführt, was zu prüfen sei.