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Der ehemalige SGIM-Präsident, Werner Bauer1, schrieb einst: «Wie die Promillegrenze nicht durch die Weinbauern festgelegt werden soll, gibt es Indikationsstellungen und Methoden, die nicht allein vom spezialisierten Promotor festgelegt werden können. Dies mag zwar für die Interessierten ärgerlich sein, liegt aber im Interesse aller.» Als Mitspieler meint der Autor wohl in erster Linie die Grundversorger. Die Aussage kann aber sinngemäss für die Vertrauensärzte angewendet werden.
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Umgangssprachlich wird unter dem Begriff Vertrauensarzt jede beratende ärztliche Tätigkeit verstanden. Lässt man formelle Feinheiten ausser Acht, trifft dies auch den Nagel auf den Kopf. Und was die drei Hüte betrifft, handelt es sich um die des Patienten, des Leistungserbringers
und des Versicherers.
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Die Kataraktoperation im Spannungsfeld zwischen medizinischen und wirtschaftlichen Überlegungen.
Von Hans Gruber und Jörg Stürmer
Kein Gebiet der Chirurgie hat sich in den letzten fünf Jahren auch nur annähernd so stark von der stationären zur ambulanten Chirurgie entwickelt wie die Ophtalmochirurgie (Augenchirurgie). Gründe dafür sind bessere, standardisierte Operationsverfahren, bessere Materialien, gerade bei der Kata- raktoperation, eine ver- besserte Ausbildung der Ophtalmochirurgen – aber auch der Druck seitens der Versicherer.
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Als Vermittler zwischen Versicherern, Leistungserbringern und Versicherten benötigt der Vertrauensarzt hohe fachliche und persönliche Kompetenzen. Im Gegenzug ist er darauf angewiesen, allseits Vertrauen zu geniessen.
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Die Bedeutung der Vertrauensärzte wird in einem Ausmass zunehmen, welches das VA-System an die Grenzen der Leistungsfähigkeit bringt. Damit wird auch die Frage nach dem aktuellen Finanzierungssystem aufgeworfen.
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Der Vertrauensarzt in der Sozialversicherung, insbesondere der sozialen Krankenversicherung, aus der Sicht der Patienten.
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Bei der Behandlung und Betreuung in Medizin und Pflege trägt der Vertrauens- arzt eine neue Verantwortung für die Entscheidungsqualität, und beim Patientenschutz im schweizerischen Gesundheitswesen besteht Handlungsbedarf. Gefragt sind strukturierte Entscheidungsbildungsverfahren, welche inhaltlich den medizinischen Entscheid nicht vorwegnehmen.
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Für den Netzarzt mit Budgetverantwortung ist der Vertrauensarzt ein Januskopf: Einerseits ein sinnloser Über- wacher, der ihn zum Formularleerlauf zwingt, wenn es darum geht, dem Patienten sinnvolle und effiziente Leistungen zu gewähren, die ja aus dem Budget des Ärztenetzes bezahlt werden. Gleichzeitig ist der Netzarzt auf den Vertrauensarzt als hilfreichen, unabhängigen Kompetenzträger angewie- sen, wenn keine Kostenübernahme der Leistungen angezeigt ist.
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Die Verwirrung um Begriffe wie Patienten-, Behinderten-, Betroffenen- und Selbsthilfeorganisationen ist beträchtlich. Die nachfolgende Syste- matisierung soll Klarheit schaffen, indem sie verschiedene Modelle von Patientenorganisationen in der Schweiz beschreibt. Die Anerkennung minimaler einheitlicher Kriterien ist eine Voraussetzung für eine bessere Vernetzung von Patientenorganisationen mit dem Ziel, Patienten- und Versichertenanliegen geeint und effizient zu vertreten.
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Ein Gespräch mit dem GDK-Präsidenten, Regierungsrat Markus Dürr, über Spitzenmedizin und die Luzerner Trendtage Gesundheit im März 2006 zu diesem Thema.
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Interview mit Werner Widmer, Stiftungsdirektor Diakoniewerk Neumünster, Schweizerische Pflegerinnenschule, zur Rolle der Pflege im Spital der Zukunft.
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Unter welchen Bedingungen Ärzte arbeiten, hängt unter anderem von ihrer Lebenssituation ab, aber auch vom Geschlecht. Wie sich diese Faktoren auf die Arbeitszufriedenheit auswirken, hat eine Soziologie- und Wirtschaftsstudentin in ihrer Lizenziatsarbeit untersucht.
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Patient und Versicherter medizinische Leistungen und hat als (vermeintlich) informierter Patient bestimmte Vorstellungen vom Gesundheitswesen. Doch wird dieses den jeweiligen Vorstellungen nicht immer gerecht. Wie das Gesundheitswesen die Hauptakteure Bürger, Patienten und Versicherte besser integrieren könnte, war Thema der 8. Tagung des Forums Santé-Gesundheit in Interlaken.
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«Was kann ich für mich selbst tun?» – eine häufig gestellte Frage, gerade von Patientinnen und Patienten mit schweren oder chronischen Erkrankungen. Die Antwort können Patienten nur selber wissen, aber Ärzte und andere Betreuungspersonen können lernen, sie bei der Suche nach sich selber und der Antwort zu begleiten. Dies die Haltung, die in einem neuen kleinen Buch zum Thema «Patientenkompetenz in der modernen Medizin»* zum Ausdruck kommt.
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Mit renommierten Experten aus Gesundheitswesen, Wirtschaft und Verbänden.
Jedes Jahr werden gut 10 % aller Versicherten in einem Spital behandelt. Grosses Engagement und Qualität charakterisieren die stationären Behandlungen. Aber sie belasten auch: den einzelnen Patienten, weil niemand gern ins Spital geht und das Gesundheitssystem, weil diese Versicherten fast dreimal höhere Kosten verursachen. Nicht immer wäre eine Spitalbehandlung nötig. Oft könnte der Prozess über die verschiedenen Versorgungsstufen effektiver und effizienter gestaltet werden.
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Unter allen ernst zu nehmenden Gesundheitsökonomen in der Schweiz gibt es wohl kein Thema, bei dem so viel Einigkeit herrscht wie beim Risikoausgleich. Dieser ist ungenügend und sollte in einem System der Einheitsprämie durch eine bessere Berücksichtigung des Gesundheitszustands verbessert werden. Fachleute sprechen auch von einer morbiditätsorientierten Anpassung des Risikoausgleichs (kurz: Morbi-Risikoausgleich). Die Subkommission der zuständigen Ständerats-Kommission hat dies erkannt und, auf einen Vorstoss der St. Galler Ständerätin Erika Forster hin, eine Erweiterung des Risikoausgleichs um zwei Kriterien (Folgekosten im Jahr nach einem Spitalaufenthalt und Diagnosen aufgrund von krankheitsspezifischen Medikamenten) vorgeschlagen.
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Reaktionen von Ärztenetzwerken und persönliche Erfahrungen mit Patientinnen und Patienten veranlassen med-swiss.net zu folgender Stellungnahme. 1. Die bisherige ursprüngliche echte Hausarztversicherung im eigentlichen Sinn (d.h. mit einem Vertrag zwischen
Hausärzten und Versicherern) wurde im Rahmen der diesjährigen Prämienrunde von mehreren Versicherern aus reinen Marketinggründen durch flächendeckende Versicherungsmodelle gleichen Namens («Hausarztversicherung») ergänzt, die vorsehen, dass sich der/die Versicherte zwar verpflichtet, sich stets zuerst an den eigenen Hausarzt zu wenden, jedoch ohne dass vertragliche Abmachungen zwischen Versicherern und Hausärzten bestehen. Die Bezeichnung «Hausarztversicherung» wurde leider von den beiden in der Schweiz tätigen Managed-CareOrganisationen nicht geschützt.
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Keine Schikanen
Antwort von Christine Beerli, der neuen Präsidentin von Swissmedic, auf die Kritik von kleinen Pharmaproduzenten, Swissmedic sei zu bürokratisch und würde sie schikanieren: «Der Vorwurf der Bürokratie ist sicher ernst zu nehmen, und ich werde ihm nachgehen. Aber ich muss Ihnen ganz offen sagen, dass er weniger schlimm ist, als wenn es hiesse, wir wendeten das Gesetz zu schludrig an.
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Mindestens jede sechste Arztpraxis in der Schweiz schreibt betriebswirtschaftlich gesehen rote Zahlen, lautet das Fazit von Hans-Heinrich Brunner, ehemaliger Präsident der FMH und heutiger Sonderprojektleiter beim Bundesamt für Gesundheit. Das bedeutet, es befinden sich 2500 Ärzte in finanziellen Schwierigkeiten. Eine Befragung bei Banken hat gezeigt, dass in den letzten Jahren Dutzende von Konkursen bei freipraktizierenden Ärzten zu verzeichnen sind. Dabei finden die Konkurse oft versteckt statt. Weil die finanziellen Probleme bei Hausärzten zunehmen, fordern sie nun höhere Tarife und wollen am 1. April dafür auf die Strasse gehen.
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