Vor der Einführung des TarMed Dignitätskonzepts und dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge konnten Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf ausüben, ohne sich dem FMH-Diktat zum Erhalt eines Facharzttitels zu unterwerfen. Es war problemlos möglich, jede Dienstleistung am Patienten oder an der Patientin gegenüber den Krankenversicherungen abzurechnen. Mit der Einführung des Digni- tätskonzepts und dem eidgenössisch anerkannten Facharzttitel hat sich dies nun geändert. Wer nicht den Besitzstand geltend machen kann, darf nur noch abrechnen, was im TarMed seinem Facharzttitel zugeordnet ist. Der Besitzstand – beispielsweise die Abrechung eines Belastungs-EKGs oder einer Krisenintervention als Grundversorger – kann aber nur aufrecht erhalten bleiben, wenn kontinuierliche Fortbildung in den Heilbehandlungen ausserhalb des eigenen Fach- arztgebiets nachgewiesen wird. Mit der Besitzstandwahrung wurde auch die «Rezertifizierung» geboren. Ein inzwischen nicht mehr so kleines Monster, das viele Kolleginnen und Kollegen in freier Praxis das Fürchten lehrt. ARS MEDICI befragte dazu Dr. med. Ingrid L. Wyler-Brem, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Präsidentin der FMP.
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