Zürcher Bundesgerichtsentscheid: unglaublich – aber wahr!
Die Urteilsbegründung zum Zürcher Medikamentenstreit ist meines Erachtens mehr als nur fragwürdig. Wenn sich nichts verändert hat, ja sogar nochmals die gleiche Überprüfung durch das gleiche Gericht vorgenommen wird, dann sollte doch eigentlich das gleiche Urteil gesprochen werden. Scheinbar nicht beim Bundesgericht. Es ist immer für eine Überraschung gut. Einmal anerkennt es eine Beschwerde eines Apothekers und einmal nicht.