Bundesgericht schützt ärztliche Medikamentenabgabe
Jetzt ist es amtlich. Die Zürcher Abstimmung aus dem Jahr 2008 ist rechtmässig und gültig. Die Volksini-
tiative «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug» entspricht geltendem Bundesrecht. Dies hat das Bundesgericht mit 3:2 entschieden. Ab 2012 sollen die Zürcher und Winterthurer Ärzte ihren Patientinnen und Patienten ebenfalls Medikamente in der Praxis abgeben dürfen, sofern diese dies wünschen. Die Apotheker bringen zwar (wie erwartet) das Argument vor, dass sie sich auf die möglichen Umsatzverluste so schnell nicht vorbereiten könnten. Diese Forderung ist aber wenig glaubhaft, hatten sie doch mehrere Jahre Zeit.