Transkript
Prisma/Leserbrief
Betreff Artikel: Bruckert, S. et al.: Sexuell übertragbare Virusinfektionen – Herpes genitalis, Condylomata acuminata, HIV-Infektion, Hepatitis C und B. GYNÄKOLOGIE 2012; 4: 23–27.
HPV-Impfung: Präzisierung der Zulassung 2012
Sehr geehrte Frau Kollegin, In Ihrem o.g. Schwerpunktartikel schreiben Sie: «Derzeit ist Gardasil® für Frauen vom 9. bis zum 26. Lebensjahr zugelassen». Diese Aussage sollte meines Erachtens präzisiert werden:
Quadrivalente HPV-Impfung Im kantonalen Impfprogramm – einheitlich in der ganzen Schweiz – ist Gardasil® von 11 bis inklusive 26 Jahren (also bis am Tag vor dem 27. Geburtstag) zugelassen. Diese Altersangaben beziehen sich auf das kantonale, gratis angebotene Impfprogramm und betreffen die quadrivalente HPV-Basis-, Nachhol- und Ergänzungsimpfung.
Die Swissmedic-Zulassung dagegen entspricht dem Text im «Arzneimittel-Kompendium», in dem für Gardasil® Wirksamkeits- und Immunitätsdaten für Frauen im Alter von 9 bis 45 Jahren nachgewiesen sind. Das bedeutet, im Alter von 9 bis 10 Jahren (in der Regel unnötig) und im Alter von 27 bis 45 Jahren sind die Kosten durch Zusatzversicherungen oder die Patientin (bzw. die Eltern) selber zu bezahlen.
Bivalente HPV-Impfung Die bivalente HPV-Impfung ist laut Kompendiumstext nur bis zum 26. Geburtstag zugelassen; die Gratisergänzungsimpfung mit Cervarix® im 27. Lebensjahr ist möglich, geschieht aber im off label use.
Neues Dosisschema ab 2012 Beide HPV-Impfstoffe müssen seit Februar 2012 im Alter von 11 bis 14 Jahren nur noch mit zwei Dosen im Abstand 0 und 4 bis 6 Monaten geimpft werden, wobei der Zeitpunkt der ersten Dosis über die totale Anzahl der HPV-Impfungen entscheidet. Detaillierte Angaben zu den Impfalgorithmen entnehmen Sie dem Link auf der Homepage der gynécologie suisse: www.sggg.ch/de/members_news/1425.
Dr. med. Daniel Brügger, Laupen/BE FMH Gynäkologie und Geburtshilfe
24 GYNÄKOLOGIE 5/2012