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Mädchenbeschneidung in der Schweiz unter Strafe
UNICEF Schweiz begrüsst den aktuellen Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrats, einen spezifischen Straftatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung einzuführen, als ein wichtiges Signal zur Überwindung der Mädchenbeschneidung. Die Kommission verabschiedete Mitte Februar 2009 einstimmig einen Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi. UNICEF Schweiz hatte bereits anhand von zwei Rechtsgutachten auf die unverzichtbare Präzisierung der Strafnorm hingewiesen.
Wichtig zu wissen: Mädchenbeschneidung wird nicht nur in Afrika, sondern als Folge der Migration auch in Europa, darunter der Schweiz, praktiziert. Elsbeth Müller, Geschäftsleiterin UNICEF Schweiz: «Eine ausdrückliche Erwähnung der weiblichen Genitalverstümmelung im Schweizerischen Strafgesetzbuch ist unerlässlich,
um jegliche Formen der Mädchenbeschneidung angemessen sanktionieren und Mädchen wirksam schützen zu können.» Auch aus Präventionssicht sei ein explizites Verbot wichtig: Es würde die Informations- und Sensibilisierungsarbeit erheblich erleichtern und unterstützen.
Tat im Ausland soll in der Schweiz betraft werden Bezüglich Auslandstaten hat bis anhin wenig Klarheit bestanden: Ob in der Schweiz lebende Eltern, die ihre Tochter in ihrem Herkunftsland beschneiden lassen, bestraft werden können, auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung dort nicht unter Strafe steht, war bisher gesetzlich nicht geregelt. Durch die Einführung eines neuen, spezifischen Straftatbestands wird nun auch eine im Ausland begangene weibliche Genitalverstümmelung in der Schweiz strafbar.
Das UNO-Kinderhilfswerk engagiert sich seit Jahren für die weltweite Bannung der Mädchenbeschneidung und setzt sich dafür ein, dass Mädchenbeschneidung überall auf der Welt gesetzlich verboten wird. Im Februar 2008 hatte UNICEF Schweiz, im Rahmen einer Fachtagung, Experten und politische Akteure aus Afrika und Europa zusammengeführt, um neue Handlungsstrategien für Einwanderungsländer zu diskutieren. Hier wurde deutlich, dass die Überwindung der brutalen Praktiken nur durch die Gemeinschaften selbst überwunden werden kann. Auch wurde explizit erklärt, dass Mädchenbeschneidung in keinem Zusammenhang mit dem Islam stehe und dieser das Vergehen als Verletzung der Kinderrechte verurteile.
Alexandra Rosetti Leiterin Information UNICEF Schweiz E-Mail: a.rosetti@unicef.ch
Quelle: UNICEF Medienmitteilungen 17.2.2009 und 22.2.2008
Viel Thon für Schwangere und Stillende ein Risiko
Wegen der Verschmutzung der Weltmeere kommt es bei einigen Seefischen zu hohen Konzentrationen giftiger Schadstoffe, sodass für Schwangere Vorsicht geboten ist. Das gilt insbesondere für Thon, der überhöhte Anteile von Methylquecksilber auf den Teller bringen kann.
Zweifellos zählt Methylquecksilber zu den nachhaltig wirkenden und hochpotenten Giften für den menschlichen Organismus. Gelangt anorganisches Quecksilber über die Flüsse in die Weltmeere verstoffwechseln Bakterien und Pilze die Substanz zu organischem Methylquecksilber. Die Substanz wird von Fischen sowie Schalentieren aufgenommen und diese können offenbar gut damit leben. Über die Nahrungskette gelangt Methylquecksilber in den menschlichen Körper. Das Gift überwindet unbemerkt die Blut-Hirn-Schranke der Mutter, passiert die Plazenta und gelangt so zum ungeborenen Kind.
Was Schwangere wissen sollten Die Empfehlung, «ein- bis zweimal pro Woche eine Fischmahlzeit» muss in der Schwangerschaft und Stillzeit mit Vorsicht beherzigt werden, Thon sollte eine Ausnahme bilden. Methylquecksilber ist problemlos plazentagängig, sodass die Einlagerung des Giftes in das embryonale Gehirn und andere Organe nicht verhindert werden kann. Deutliche Entwicklungsverzögerungen des Gehirns, des peripheren Nervensystems und Schädigungen der Nieren können die Folge sein. Darüber hinaus ist Methylquecksilber «muttermilchgängig», das heisst, das Gift wird an Albumin gebunden und vom Blutkreislauf der stillenden Frau in die sekretorischen Zellen des Brustgewebes befördert und gelangt so ungehindert in die Muttermilch. Etwa 95% des Methylquecksilbers wird vom Magen-Darm-Trakt des Säuglings aufgenommen.
Welche Fische sind besonders belastet? Die Konzentration von Methylquecksilber ist bei älteren Raubfischen wie Thonund Schwertfischen besonders hoch. Das Umweltbundesamt der USA hat für Schwangere, Stillende und Frauen im gebärfähigen Alter eine Auswahl von toxisch belasteten Seefischen zusammengestellt, zu denen Makrele, Hai, Heilbutt, Hummer und insbesondere der bei uns besonders beliebte Thon gehört. Die nationale Wissenschaftsakademie der USA schätzt, dass allein im eigenen Land jährlich 60 000 Kinder mit neurologischen Beeinträchtigungen als Folge von Belastungen durch Methylquecksilber zur Welt kommen.
Maria-E. Lange-Ernst
Quelle: Newsletter des Berufsverbands der Frauenärzte Deutschlands e.V. Januar 2009.
GYNÄKOLOGIE 2/2009
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