Schweizer Gesundheitspolitik: Schwangere allein gelassen
Arme Schweiz! Was in den frühen Sechzigerjahren per Sozialgesetz in der Schwangerenvorsorge gelang, erscheint heute finanziell untragbar: Im alten Krankenversicherungsgesetz (KVG) von 1964 wurde festgeschrieben, dass alle gesundheitlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Wochenbett entstehen, von den Krankenkassen ohne Franchise und Selbstbehalt bezahlt werden. Eingeschlossen waren sämtliche Leistungen, angefangen von den damals vorgeschriebenen vier, später diskussionslos übernommenen zehn ärztlichen Schwangerschaftskontrollen, Hebammenleistungen bis hin zur Diagnostik und Therapie in Risikosituationen und bei Erkrankungen der Schwangeren. Hierzu gehörten selbstverständlich auch alle Kosten bei Aborten und Fehlgeburten.