Transkript
Das Label Ernährungsberater/in SVDE®:
Bedeutung und Nutzen für Patienten und Verordner
Ernährungsberater/innen gibt es viele. Nicht immer ist jedoch klar, aufgrund welcher Kriterien eine gesetzlich anerkannte Fachperson von nicht qualifizierten, selbstdeklarierten Ernährungsberater/innen unterschieden werden kann. Um Klarheit zu schaffen, hat der Berufsverband das Label «Ernährungsberater/in SVDE» entwickelt. Damit will der SVDE sicherstellen, dass die gesetzlich anerkannten Ernährungsberater/innen auf Anhieb als solche erkennbar sind und Verordner, Arbeitgeber und ratsuchende Konsumenten oder Patienten rasch und effizient Zugang zu einer qualifizierten Beratung erhalten.
Die Berufsbezeichnung «Ernährungsberater/in» ist – wie viele andere auch – gesetzlich nicht geschützt. Deshalb kommt es immer wieder vor, dass sich ratsuchende Konsumenten und Personen mit ernährungsabhängigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen in die Hände von nicht anerkannten Ernährungsberater/innen begeben. Die Konsequenzen sind oftmals nur ärgerlich und häufig finanzieller Natur, im schlimmsten Fall können jedoch zusätzlich Risiken für die Gesundheit entstehen: dann nämlich, wenn sich Personen mit einer ärztlichen Diagnose, die gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) eine Pflichtleistung der Grundversicherung wäre, Pseudo-Ernährungsexperten anvertrauen und in der Folge unqualifizierte oder sogar gesundheitsgefährdende Ratschläge er-
halten. Die Kosten dieser «Beratungen» gehen in der Regel zulasten des Ratsuchenden. Somit sind die Betroffenen nebst den Konsequenzen einer für sie ungeeigneten Ernährungstherapie oft auch noch mit einem finanziellen Nachteil konfrontiert.
Das Gütesiegel für Professionalität und Qualität
Gesetzlich anerkannte Ernährungsberater/ innen (nach GesBG Art. 2 und 3, KVV Art. 50a) sind unter dem privatrechtlich geschützten Label «Ernährungsberater/in SVDE» erkennbar. Der Verband bürgt damit für deren «Gesetzeskonformität nach KVV Art. 50a». Dies bedeutet unter anderem, dass das Mitglied eine gesetzlich geregelte Grundausbildung absolviert hat, sich zu einem Berufsethikkodex bekennt und seine Kompetenzen mit regelmässigen Fortbildungstätigkeiten laufend aktualisiert und erweitert. Mit dieser wichtigen Dienstleistung des Verbands wird Transparenz und schnelle Wiedererkennung für Ärzte, Arbeitgeber und Patienten und Patientinnen geschaffen.
So setzen anerkannte Ernährungsberater/innen das Label ein
Abhängig vom erworbenen Ausbildungsabschluss werden in der Regel eine der beiden nachfolgenden Kombinationen aus Bildungstitel und Berufsbezeichnung angewendet: 1. Aktivmitglieder und pensionierte Mitglieder
sowie teilweise Ehrenmitglieder mit einem altrechtlichen Diplom einer höheren Fachschule Anna Muster dipl. Ernährungsberaterin HF SVDE
2. Aktivmitglieder und pensionierte Mitglieder sowie teilweise Ehrenmitglieder mit Fachhochschulniveau (Bachelor oder Nachträglicher Titelerwerb Fachhochschule, NTE/ FH) Anna Muster, BSc (Name der FH) Ernährungsberaterin SVDE
Bemerkung: Es gibt anerkannte Ernährungsberater/innen die sich als «Ernährungstherapeut/in» bezeichnen. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass ausschliesslich Ernährungsberater/in die gesetzlich verankerte Berufsbezeichnung ist und Ernährungstherapie die Funktion oder Tätigkeit umschreibt.
Wie finde ich eine Ernährungsberatung?
Am einfachsten über die Homepage des SVDE-ASDD: unter www.svde-asdd.ch/beraterinnen-suche/ kann eine Liste der freiberuflichen Ernährungsberater/innen SVDE abgerufen werden. Weitere Ernährungsberatungen finden sich in den Spitälern.
Korrespondenzadresse: Schweizerischer Verband der Ernährungsberater/innen SVDE Altenbergstrasse 29 Postfach 686 3000 Bern 8 Tel. 031-313 88 70 E-Mail: service@svde-asdd.ch
22 Schweizer Zeitschrift für Ernährungsmedizin 1|2019