Transkript
Fortbildung
Cannabisarzneimittel
Die Rechtslage in der Schweiz
4 • 2020
Cannabis gilt in der Schweiz bis heute noch als verbotenes Betäubungsmittel und ist entsprechend einem «umfassenden Verkehrsverbot» unterstellt (1). Einem im Juni 2020 vom Bundesamt für Gesundheit BAG veröffentlichten Faktenblatt (2, 3) zufolge gibt es jetzt Bestrebungen, dies für medizinisch verwendetes Cannabis zu ändern.
werden kann, ist Sativex® Spray, allerdings nur zur Behandlung spastischer Krämpfe bei Multipler Sklerose. Soll es zur Behandlung anderer Indikationen eingesetzt werden, ist eine Ausnahmebewilligung des BAG erforderlich. Ist das zugelassene Präparat dafür jedoch ungeeignet, kann Cannabis auch als zulassungsbefreites Arzneimittel auf ärztliches Rezept verschrieben und durch eine Apotheke hergestellt werden (z.B. Magistralrezeptur) (2).
Cannabis gilt in der Schweiz bisher noch als verbotenes Betäubungsmittel, dennoch ist der Einsatz eines Cannabisarzneimittels (Medikament auf Cannabisbasis mit standardisiertem Wirkstoffgehalt, das heilmittelrechtliche Sicherheitsund Qualitätskriterien erfüllt [2]) auch heute unter bestimmten strengen Auflagen erlaubt. Voraussetzung ist, dass das cannabishaltige Arzneimittel durch einen Arzt/eine Ärztin auf Rezept verschrieben wird. Dafür muss der/die behandelnde Arzt/Ärztin beim BAG eine Ausnahmebewilligung einholen. Das einzige Cannabisarzneimittel, das in der Schweiz derzeit heilmittelrechtlich zugelassen ist und ohne Ausnahmebewilligung verschrieben
Keine Kostenvergütung Eine Therapie mit Cannabisarzneimitteln (darunter auch Sativex®) wird derzeit von der Krankenkasse nicht übernommen. Als Begründung wird die ungenügende wissenschaftliche Evidenz ihrer Wirkung angegeben (2).
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes soll die Therapie mit Cannabisarzneimitteln erleichtern Aufgrund der wachsenden Nachfrage nach Ausnahmebewilligungen für die medizinische Anwendung von Cannabis hat der Bundesrat beschlossen, den Zugang zu Cannabisarzneimitteln für
Aktuell in der Schweiz verwendete Cannabisarzneimittel im Überblick
Präparat Sativex Spray Dickeextrakt
Cannabinoid Pflanzliches Δ9THC/CBD
DronabinolLösung Ölige Tropfenlösung Cannabistinktur Cannabisöl Ölige Tropfenlösung Sativa-Öl Ölige TropfenCannabisblüten («Selbstmedikation»)
Synthetisches Δ9-THC
Pflanzliches Δ9-THC/CBD Pflanzliches Δ9-THC/CBD
Pflanzliches Δ9-THC/CBD Pflanzliches Δ9-THC/CBD
Zusammensetzung Dickeextrakt aus Δ9-THC- und CBD (standardisierte Gehalte: 2,7/2,5 mg pro Sprüstoss) Dronabinol (synthetisch hergestelltes Δ9-THC), standardisierter DronabinolGehalt
Standardisierte Δ9-THC- und CBDGehalte (11 mg/22 mg pro g) Standardisierte Δ9-THC- und CBDGehalte (11 mg/24 mg pro g)
Standardisierte Δ9-THC- und CBDGehalte Unterschiedliche Gehalte an Δ9-THC, CBD und weitere Cannabinoiden
Verabreichungsweg Oral
Oral, aufgelöst in einem fetthaltigen Lebensmittel
Oral, aufgelöst in Wasser Oral, aufgelöst in einem fetthaltigen Lebensmittel Oral
Oral und Inhalation
Patienten in Zukunft zu erleichtern. Dazu soll nicht nur das Verkehrsverbot für Cannabis zu medizinischen Zwecken aufgehoben werden, auch der Einsatz von Cannabisarzneimitteln wird dann keine Ausnahmebewilligung des BAG mehr benötigen. Die therapeutische Verantwortung soll somit ausschliesslich den verantwortlichen Ärzten/Ärztinnen übertragen werden. Eine begleitende Datenerhebung (Dokumentation durch die behandelnden Ärzte) soll es dem BAG ermöglichen, die Entwicklung der Verschreibung von Cannabisarzneimitteln und die Evidenz zu deren Wirkungen zu beobachten (3). An den Voraussetzungen für die Kostenvergütung einer Cannabistherapie sind in der Gesetzesänderung keine Veränderungen vorgesehen (3).
Weiteres Vorgehen
Das Dokument zur «Gesetzesänderung Cannabis-
arzneimittel» wurde inzwischen dem Parlament
zur weiteren Beratung übergeben, wie das BAG
auf Nachfrage bestätigte. Sollten sich in Bundes-
rat und Parlament keine gravierenden Einwände
ergeben, kann – so die Auskunft – frühestens
2022 mit der Aufhebung des Verkehrsverbots für
Cannabis zu medizinischen Zwecken gerechnet
werden. Anbau, Verarbeitung, Herstellung und
der Handel von medizinischem Cannabis werden
dann dem Bewilligungs- und Kontrollsystem der
Swissmedic unterstellt.
CR
Quellen: 1. Gesetzesänderung Cannabisarzneimittel; www.bag.admin.ch 2. Änderung des Betäubungsmittelgesetzes: Cannabisarzneimittel. Faktenblatt vom 24.Juni 2020. www.bag.admin.ch 3. Gesetzesänderung Cannabisarzneimittel; www.bag.admin.ch
Aus: Cannabis für Schwerkranke; Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion Kessler (14.4164). 4.Juli 2018; www.bag.admin.ch
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