Transkript
4 • 2019
Editorial
Wichtig: Änderungen der doXmart-Konditionen ab 1. Januar 2020
Liebe Frau Kollegin, lieber Herr Kollege
Bestimmt haben auch Sie in letzter Zeit von VITH gehört: Was verbirgt sich hinter diesen rätselhaften Buchstaben? Eigentlich ist es ganz einfach: ein neues gesetzgeberisches Monstrum! VITH ist die Abkürzung für «Verordnung über Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich» und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Diese VITH hat bereits heute zu weitgehender Verunsicherung bei allen Betroffenen geführt: bei Pharmaindustrie, Politikern, Grossisten und in erster Linie natürlich bei den praktizierenden Ärzten mit Selbstdispensation. Niemand weiss zur Zeit, was der Gesetzes- und Verordnungstext in praxi genau bedeutet. Klar ist nur: das BAG will die Gewährung von Rabatten und Vergünstigungen an all jene, die Medikamente der SL-Liste einkaufen (auch die Spitäler) unterbinden. Und zwar möglichst vollständig. Teil dieser Massnahme, die leider vor allem die angeblich so geschätzte Hausarztmedizin trifft, sind eine sehr weit gehende Transparenz- und Offenlegungspflicht nicht nur für den Verkäufer, sondern auch für den Käufer von Medikamenten. Das heisst: Vorteile jeglicher Art müssen jederzeit auf Verlangen ausgewiesen werden können. Garniert wurde die unselige Verordnung mit verschärften Strafbestimmungen. Wehe dem Arzt, der allfällige ungebührliche Vorteile beim Einkauf von Medikamenten nicht gesetzeskonform weitergibt. Zwar ist im revidierten «Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte» (Art. 55/2) definiert, was nicht unter die in der VITH genannten «gebührenden Vorteile» fällt. Aber zum einen unterliegen auch sie der Transparenzpflicht, befördern also wieder einmal den bürokratischen Aufwand, und zum andern sind selbst diese bescheidenen Ausnahmen noch derart vage formuliert, dass niemand sicher sein kann, sich nicht möglicherweise strafbar zu machen, wenn er selbst geringfügigste Vorteile (also etwa Rabatte oder Boni) verspricht beziehungsweise annimmt.
Was bedeutet das für doXmart und Sie, liebe Frau Kollegin, lieber Herr Kollege, die/der Sie Ihre Medikamente bisher zu günstigen, aber stets legalen Konditionen über doXmart bezogen? Wir müssen gestehen: Auch wir wissen es noch nicht! Was wir aber wissen: Wir werden Ihnen keine irgendwie gearteten Vorteile anbieten, die Sie in juristische Schwierigkeiten bringen könnten. Das war und bleibt unser oberstes Prinzip. Um Ihnen baldmöglichst ein neues doXmart-Modell anbieten zu können, stehen wir deshalb in intensiven Gesprächen mit allen unsern Partnern in der Industrie, unserem Logistikpartner und mit kompetenten Juristen. Da leider absehbar ist, dass bis Ende 2019 kein sicheres und geprüftes Modell zur Verfügung stehen wird, stehen die bisher gültigen doXmart-Konditionen ab 1. Januar 2020 nicht mehr zur Verfügung. Wir versichern Ihnen aber, dass wir intensiv nach Wegen suchen, um Ihnen auch 2020 wieder bessere Einkaufskonditionen anbieten zu können.
Was heisst das nun konkret für Sie, liebe doXmartFreunde? Wir schlagen Ihnen vor, Ihre Medikamente wie bisher über unseren bewährten Logistikpartner Galexis zu beziehen. So sind Sie auf der sicheren Seite! Auf eine neue Bezugsquelle auszuweichen, die zwar angeblich wasserdichte Rabatte, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit auch juristischen Ärger bringt, können wir nicht empfehlen.
Wir danken für Ihr Verständnis und für etwas Geduld. Wir werden Sie im Laufe der ersten Monate 2020 kontaktieren und über den aktuellsten Stand der Dinge informieren.
Richard Altorfer und Peter H. Müller
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