Liebe Frau Kollegin, lieber Herr Kollege
Man muss froh sein, dass wenigstens 3 von 5 Bundesrichtern gefunden haben, die Initiative der Zürcher Ärzte zur Einführung der direkten Medikamentenabgabe auch in den Städten Zürich und Winterthur habe nicht gegen übergeordnetes Bundesrecht verstossen. Widerrechtlich sei diese Initiative, klagten die Apotheker. Und immerhin zwei Bundesrichter waren ihrer Ansicht. Glück gehabt! Glück? Muss das Volk also Glück haben, um zu seinem Recht zu kommen? Offenbar. Die zweimalige Ablehnung eines Gesundheitsgesetzes, in das die damalige Gesundheitsdirektorin Verena Diener auch nicht um den Preis der Demokratie das Recht der Leute aufnehmen wollte, ihre Medikamente direkt beim Arzt zu beziehen, genügte nicht.