Transkript
KONGRESSBERICHTE ZUM SCHWERPUNKT
SGML
S2k-Leitlinie Lasertherapie 2022
Update der zeitgemässen Lasertherapie in der Praxis
Die Lasertherapie hat in den vergangenen Jahren rasante Fortschritte gemacht. Da ist es eigentlich verwunderlich, dass erst Ende vergangenen Jahres die erste Leitlinie für Laserbehandlungen an der Haut im deutschsprachigen Raum erstellt wurde. Die hat es aber in sich: Sie gibt einen umfassenden Überblick, wie und wo mit Lasern geholfen werden kann, aber auch wo Lasern tunlichst unterlassen werden sollte.
Tattoo-Entfernung, Narben-Behandlung, Anti-Aging – die Anwendungsgebiete für eine Laserbehandlung sind vielfältig. Und das Spektrum wird immer grösser. Standen vor einigen Jahren vor allem die kosmetischen Aspekte im Vordergrund, haben sich immer mehr medizinische Indikationen hinzugesellt. Und auch die technischen Möglichkeiten haben sich erweitert. Nicht immer ist es für niedergelassene Dermatologen einfach, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Wo kann, wo muss und wo sollte Laser nicht zum Einsatz kommen? Und welche Technik bzw. welcher Laser-Typ ist für welchen Zweck am besten geeignet? Diese Fragen will die erste S2k-Leitlinie zur Lasertherapie der Haut beantworten. Genauer gesagt: «Ziel dieser Leitlinie ist es, den Einsatz von Lasern und optischen Strahlquellen an der Haut sicherer, effizienter und nebenwirkungsärmer zu gestalten», so der Koordinator dieser Leitlinie Prof. Uwe Paasch von der Universität Leipzig.
Abbildung: Lasertypen, ihre Wellenlängen und Eindringtiefen. Quelle: Ninja9650/ wikimedia commons
Im ersten Teil werden die verschiedenen Techniken erläutert. Mitteweile steht ein grosses Spektrum an technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Doch wann soll ablativ fraktioniert gearbeitet werden? Hier würden vor allem zwei Laser-Varianten zur Verfügung stehen: Erbium:YAG-Laser, CO2-Laser. Wann sind welche nicht-ablativ arbeitenden Laser indiziert? Die Palette ist gross: so stehen unter anderem Nd:YAG-Laser (z. B. 1064 nm), Farbstofflaser (577–600 nm), Alexandritlaser (755 nm) u. a. zur Wahl. Und auch die Intense pulsed light (Hochenergetische Blitzlampe, 250–1200 nm) hat ihre Einsatzgebiete. In seinem Vortrag beim diesjährigen Kongress der Schweizer Gesellschaft für medizinische Laseranwendungen (SGML) griff sich Paasch einige Punkte aus dem umfassenden Indikationskatalog der Leitlinie heraus: So machte er in Sachen pigmentierte Läsionen nochmals darauf aufmerksam, dass die Lasertherapie von vermehrt melanozytenhaltigen Hautveränderungen stets mit besonderer Vorsicht erfolgen solle und das Lasern von melanozytären Naevi nicht empfohlen werden könne. Anders sieht es bei den Indikationen Lentigines und Café-au-Lait-Fleck aus: hier kann durchaus die Pigmentierung mittels Laser vermindert werden. Und auch für nichtpigmentierte dermale Naevi, BeckerNaevus, Naevus Ota, Naevus Hori, Naevus Ito und Melasma sind in der Leitlinie spezifische Empfehlungen enthalten. Ebenso finden sich in der Leitlinie auch Empfehlungen, wie die nicht-vermehrt melanozytenhaltigen Hautveränderungen wie Epheliden, postinflammatorische Hyperpigmentierungen einschliesslich Berloque-Dermatitis mittels Laser behandelt werden können. Heutzutage werden vielfach Laserbehandlungen zur Faltenreduktion angeboten. Auch zu dieser eher kosmetischen Indikation finden sich in der Leitlinie Hinweise: Der Einsatz eines 10 600-nm-CO2-Lasers
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(fraktioniert) wird empfohlen. Zwar zeigten alle Laser im Rahmen des Kollagenremodellings eine gewisse Wirkung zur Verbesserung bei Falten und zur Hauterneuerung. Die Hauptwirkung ist aber die Behandlung von Pigmenten und Gefässen – und die entsprechenden Geräte sollten auch primär dafür eingesetzt werden. Ein Indikationsgebiet für Laser, dass sowohl medizinisch als auch kosmetisch relevant sein dürfte, ist die Narbenbehandlung. Mittlerweile gelten Laserbehandlungen hier international als First-Line-Therapie. Entsprechend listet die neue Leitlinie auch auf, welche Laser bei welcher Art von Narben – atroph, hypertroph, Keloid – zum Einsatz kommen können.
Da sich die Technik und auch die Studienlage stetig
verbessern, ändern sich auch immer schneller die Er-
kenntnisse, auf deren Grundlage die einzelnen Emp-
fehlungen ausgesprochen werden. Daher ist Paasch
der Meinung, dass bis zur Aktualisierung dieser Leit-
linie nicht bis zum Ende der Laufzeit von 2027 gewar-
tet, sondern schon im nächsten Jahr mit einem Re-
view begonnen werden sollte.
s
Angelika Ramm-Fischer
Quelle: Kongress der Schweizer Gesellschaft für medizinische Laseranwendungen (SGML) «Laser and Procedures Zurich» am 23. Januar 2023 in Zürich.
Referenz: S2k-Leitlinie «Lasertherapie der Haut» (AWMF-Register-Nr. 013-095, 2022); https://register.awmf.org/assets/guidelines/013-095l_S2k_Lasertherapie-der-Haut_2022-03.pdf
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