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EDITORIAL
IMPRESSUM
Verlag Rosenfluh Publikationen AG Schaffhauserstrasse 13 8212 Neuhausen am Rheinfall Tel. 052-675 50 60, Fax 052-675 50 61 E-Mail: info@rosenfluh.ch, Internet: www.rosenfluh.ch
Redaktion Dr. med. Adela Žatecky (AZA) E-Mail: a.zatecky@rosenfluh.ch
Sekretariat Sandra Sauter Tel. 052-675 50 60, Fax 052-675 50 61 E-Mail: s.sauter@rosenfluh.ch
Editorial Board (Herausgeberinnen)
Dr. med. Marguerite Krasovec Rahmann FMH Dermatologie und Venerologie Schlieren (ZH)
Dr. med. Bettina Rümmelein Fachärztin Dermatologie FMH Präsidentin SGML Kilchberg (ZH)
Wissenschaftlicher Beirat: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. phil. Siegfried Borelli, Davos Prof. Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier, Zürich Prof. Dr. med. Ralph M. Trüeb, Wallisellen Prof. Dr. med. Brunello Wüthrich, Zollikerberg
Verkauf Corinne Hess Haldenstrasse 5, 6340 Baar Tel. 041-760 23 23 E-Mail: c.hess@rosenfluh.ch
Anzeigenregie Janine Clausen Tel. 052-675 50 65, Fax 052-675 50 51 E-Mail: j.clausen@rosenfluh.ch
Layout Christophe Spichiger E-Mail: spichiger@rosenfluh.ch
Druck stamm+co. AG Grafisches Unternehmen, CH-8226 Schleitheim
Abonnemente, Adressänderungen AVD GOLDACH AG Sulzstrasse 10, Postfach, CH-9403 Goldach Tel. 071-844 91 41, Fax 071-844 93 45 E-Mail: rosenfluh@avd.ch
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SZD ist eine eingetragene Marke Erscheinungsweise: 5-mal jährlich als Beilage von ARS MEDICI
20. Jahrgang, Heft 1/2019, ISSN 2296-6560
SZD ist online einsehbar unter www.rosenfluh.ch
Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen.
© Rosenfluh Publikationen AG 8212 Neuhausen am Rheinfall Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags.
Die Schweizer Zeitschrift für Dermatologie und Ästhetische Medizin geht an alle Dermatologen, Allgemeinärzte, Allgemeininternisten sowie teilweise an die Gynäkologen der Deutschschweiz.
SGML-Nachlese
Liebe Kolleginnen und Kollegen Liebe treue Leser der SZD
In diesem Heft – dem ersten redaktionell erstellten Heft nach dem SGML19 Laser & Procedures Zurich – steht die Lasermedizin im Vordergrund. Im vergangenen Jahr war die SGML intensiv mit Stellungnahmen zur Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nicht ionisierende Strahlung und Schall (kurz V-NISSG) beschäftigt. Nachdem das NISSG im Jahre 2017 die Grundlage für eine rechtliche Neuregelung der Arbeit mit Lasern geschaffen hat, regelt die dazugehörige Verordnung (V-NISSG) die Details ebendieser Neuregelung. Die SGML hat sich während des gesamten Prozesses aktiv für die Interessen ihrer Mitglieder eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun.
In Deutschland wurde das neue Strahlenschutzgesetz bereits im Dezember 2018 verabschiedet und tritt 2020 in Kraft. Zukünftig werden hier Laserbehandlungen nur noch von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung durchgeführt.
In der Schweiz wird der Weg vermutlich etwas anders sein. Geplant ist, dass das BAG im Jahr 2019 eine sogenannte Trägerschaft bildet, in welcher die SGML voraussichtlich auch vertreten sein wird. Diese «Trägerschaft» wird umfassend zuständig sein für den Sachkundenachweis, welcher von
Nichtärzten erworben werden muss, um die Erlaubnis zur Durchführung derjenigen Behandlungen zu erlangen, für die kein Arztvorbehalt besteht.
Viele Behandlungen, insbesondere alle invasiven Behandlungen oder Behandlun-
gen in Augennähe, werden nur noch von Ärzten durchgeführt.
Momentan befindet sich die Verordnung in der internen Bundeskonsultation, und es ist geplant, dass der Bundesrat noch im ersten Quartal 2019 die Verordnung gutheisst und sie dann Mitte Jahr in Kraft setzt.
Wir Ärzte in der Schweiz sind gut aufgestellt. Wir haben ein wohldefiniertes Ausbildungskonzept: das Laserfähigkeitsprogramm. Nach Absolvierung dieser Ausbildung kann man den Titel «Laserfähigkeitsausweis» als Zusatztitel zum Facharzt tragen. Garant für diese Ausbildung ist die Laserkommission FMCH.
Wir alle wünschen uns gute und zuverlässige Ergebnisse. Mit einer fundierten Ausbildung im Rucksack können wir mit Freude den technischen Fortschritt geniessen.
Viel Spass beim Lasern!
Herzlichst, Ihre Bettina Rümmelein
SZD 2/2019
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