Transkript
SGML
Nachrichten der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Laseranwendungen (SGML)
Liebe Mitglieder der SGML, liebe Kollegen
Der Fall dieser Patientin möge uns allen exemplarisch dienen, im Umfeld unserer Praxis informativ tätig zu werden. Die Patientin erhielt mit dem Wunsch nach Verschönerung eine Permanent-Makeup-Behandlung, bei der die Kosmetikerin seitlich über das Ziel hinausschoss.
Weitere Informationen finden Sie unter www.sgml.ch
Kontakt: Dr. med. Bettina Rümmelein Präsidentin der SGML Grütstrasse 55, 8802 Kilchberg E-Mail: b.ruemmelein@dr-ruemmelein.ch Tel. 043-343 93 01
Sekretariat SGML Bürglistrasse 11, 8002 Zürich E-Mail: info@sgml.ch Internet: www.sgml.ch
So sollte und konnte das Permanent-Make-up nicht bleiben und unsere Beispielpatientin wandte sich erneut an die Kosmetikerin. «Kein Problem, das können wir überpigmentieren!», entgegnete die Kosmetikerin und machte sich ans Werk. Dieses Überpigmentieren führt nahezu garantiert zu einem schlechten Ergebnis. Leider ist auch eine Laserentfernung dieser «hautfarbenen» Camouflage nicht möglich, da es meistens zu Farbumschlägen ins Grün kommt. Wir Laserärzte, die wir hiervon wissen, sollten Patienten und Kosmetiker/-innen informieren. Eine Entfernung der schwarzen Farbe wäre in einer spezialisierten Praxis (Facharzt mit Fähigkeitsausweis für Laserbehandlungen der Haut) problemlos möglich gewesen.
Aus diesem Grund sind kontinuierliche Fortbildungen unerlässlich. Bei Fragen zu Ausbildungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die SGML online:
Ihre Dr. Bettina Rümmelein
http://www.sgml.ch
SZD 2/2017
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