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SGML
Nachrichten der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Laseranwendungen (SGML)
Ausbildungsgang zur Medizinischen Laser Assistenz (MLA)
Mit dem NISSG (Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall) beabsichtigt der Bund, die Bevölkerung vor Gesundheitsschäden durch nichtionisierende Strahlung und Schall zu schützen. Zu Laseranwendungen gibt es bereits heute einige Regelungen in der Medizinprodukteverordnung, allerdings nur für die Lasergeräte, die auch als solche zugelassen wurden. Das neue Gesetz will hier eine Vereinheitlichung erreichen und bei der beruflichen Verwendung von Produkten mit Gefährdungspotenzial einen Sachkundenachweis vorsehen.
Für uns Ärzte gibt es einen solchen Sachkundeausweis schon. Er nennt sich «Fähigkeitsausweis für Laserbehandlungen der Haut» und wird von der Laserkommission FMCH vergeben. Der Ausbildungsgang kann auf der Homepage www.laserkommission.ch nachgelesen werden. Ein grosser Teil des
Ausbildungsangebotes wird hierbei von der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Laseranwendungen (SGML) abgedeckt (www.sgml.ch).
Bestimmte Laseranwendungen können durch medizinisches Personal (MPA, Spitalberufe) und Kosmetikerinnen durchgeführt werden. In diesem Falle hat die Behandlung unter ärztlicher Kontrolle zu erfolgen. Das BAG schreibt auf seiner Website: «Blitzlampen und Laser werden etwa in Kosmetikstudios beispielsweise zur Haarentfernung, Haarwuchsförderung, Faltenminderung, für Peelings sowie zum Entfernen von Muttermalen, Feuermalen und Tätowierungen eingesetzt. Solche Geräte sind als gefährlich zu betrachten, da Behandlungen mit ihnen zu gravierenden gesundheitlichen Schädigungen führen können.»
Die SGML hat in einer Arbeitsgruppe einen Ausbildungsgang konzipiert, der
medizinisches Assistenzpersonal nach
Abschluss befähigt, sämtliche der im
Laserfähigkeitsausweis für Ärzte als Typ
I–VI beschriebenen Laserklassen vorzu-
bereiten und dem Arzt bei ärztlichen
Laserbehandlungen zu assistieren. Wei-
ter können sie delegierbare Laserbe-
handlungen unter ärztlicher Aufsicht
und Überwachung selbständig durch-
führen.
L
Weitere Informationen finden Sie unter www.sgml.ch
Kontakt: Dr. med. Bettina Rümmelein Präsidentin der SGML Grütstrasse 55, 8802 Kilchberg E-Mail: b.ruemmelein@dr-ruemmelein.ch Tel. 043-343 93 01
Sekretariat SGML Grütstrasse 55, 8802 Kilchberg E-Mail: info@sgml.ch Tel. 079-269 61 57 Internet: www.sgml.ch
SZD 3/2016
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