Transkript
INTERVIEW
Sklerotherapie von Besenreiservarizen und retikulären Varizen
Interview mit Phlebologieexperten
Prof. Dr. Markus Enzler (rechts), Dr. Maurizio Camurati (links).
Welche Vorteile hat die Sklerotherapie kleinkalibriger C1-Varizen gegenüber anderen Therapieformen wie Laser? Gibt es auch Nachteile der Sklerotherapie? Prof. Dr. Markus Enzler und Dr. Maurizio Camurati: Die Sklerotherapie von Retikular- und Besenreiservarizen (C1-Varizen) gilt als effizienteste Therapieform. Gegenüber dem Laser hat sie den Vorteil, dass sie auch bei etwas grösseren Durchmessern, namentlich retikulären Venen, erfolgreich eingesetzt werden kann. Sicher hat die Sklerotherapie auch Nachteile. Es gibt Befunde, die praktisch behandlungsresistent sind. Das gilt unter anderem für sehr feine, eher rötlich gefärbte Varizen. In solchen Fällen kann ein Versuch mit Laserbehandlung durchaus sinnvoll sein. Ein weiteres Problem sind mögliche Hyperpigmentierungen.
Welche Sklerosierungsmittel werden bei C1-Varizen in der Schweiz verwendet? Welches Sklerosierungsmittel bevorzugen Sie? Weshalb? Offiziell zugelassen sind in der Schweiz lediglich Polidocanolpräparate mit den Markennamen Aethoxysklerol® und Sclerovein®. Natrium-Tetradecyl-Sulfat
ist gemäss Literatur ebenso wirksam wie Polidocanol und wird in einigen Ländern unter der Bezeichnung Sotradecol® angeboten und angewendet. In der Schweiz ist dieses Medikament unseres Wissens nicht zugelassen. Eine weitere Substanz ist chromiertes Glyzerin mit dem Markennamen Sclérémo®. Es ist in der Schweiz nicht offiziell zugelassen, aber erhältlich. Sclérémo® ist in Frankreich und in anderen Ländern seit Jahrzehnten im Einsatz. In der Schweiz ist das Präparat dem Vernehmen nach nur deshalb nicht zugelassen, weil sich hier ein Zulassungsverfahren für die französische Herstellerfirma nicht lohnt. Ein Verfahren kostet dem Vernehmen nach mehr als eine halbe Million Franken. Unser Markt ist aber klein, und Verödungsmittel sind vergleichsweise billig. Das mag auch der Grund sein, weshalb Natrium-Tetradecyl-Sulfat bei uns nicht zugelassen und unseres Wissens nicht im Gebrauch ist. Wir verwenden Sclérémo® für die Behandlung von C1-Varizen routinemässig, aber nicht ausschliesslich.
Ist vor der Sklerotherapie von Besenreiservarizen und retikulären Varizen zwingend immer eine phlebologische Abklärung samt Doppler- oder Duplexsonografie erforderlich? Unseres Erachtens ist eine Ultraschalluntersuchung vor der Sklerotherapie von Besenreisern nicht zwingend. Wenn keine klinisch sichtbaren Varizen vorliegen und die Patienten auch keine Beschwerden haben, wäre ja auch bei nachweisbarem Reflux in Stammvenen die Indikation zu einer Behandlung der Stammvenen kaum gegeben.
Was ist bei der Durchführung der Sklerotherapie von C1-Varizen zu beachten? Unserer Ansicht nach ist es wichtig, das Medikament direkt in die Lichtung der Besenreiser- beziehungsweise Retikularvenen zu injizieren. Zwar kann auch eine Injektion in die unmittelbare Umgebung der kleinen Venen zu deren Verschluss und deren Verschwinden führen. Direkt intravenös injiziertes Verödungsmittel verteilt sich aber genau im Verlaufe der störenden Venen. Die Injektion hat daher eine grössere Verbreitung und einen höheren Wirkungsgrad. Unsere Technik wird in einem Video demonstriert: www.venenzentrum-am-see.ch oder www.youtube. com/watch?v=G7Ai2AdHY3Y.
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Sklerotherapie von Besenreiservarizen und retikulären Varizen
Wie lassen sich Hyperpigmentierungen verhindern? Hyperpigmentierungen können nach jeder Behandlung von C1-Varizen auftreten. Allerdings kommen sie nach Verwendung von Sclérémo® sehr selten vor, nachweislich seltener als mit anderen Präparaten. Möglicherweise trägt nach einer Sklerotherapie auch die Kompression durch Verbände oder Strümpfe zur Reduktion von Pigmentierungen bei. Zudem sollte während ein paar Wochen auf Sonnenbäder verzichtet werden. Nötigenfalls hilft auch hochwirksamer Sonnenschutz (Faktor 50+).
den Krankenkassen (Grundversicherung) übernommen. Ist das auch dann der Fall, wenn bei der Doppler- oder Duplexuntersuchung an anderen Stellen des Venensystems ein Reflux feststellbar ist? Die Kosten für die Behandlung von Besenreisern und retikulären Varizen dürfen nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden, unabhängig von den übrigen Befunden und Therapien. Wenn im Ultraschall Reflux in Stammvenen nachgewiesen wird, wird nur die Behandlung der Stammvenen und von Astvarizen grösserer Kaliber von der Kasse übernommen. L
Wie wird die Nachbehandlung durchgeführt? Wir verwenden vorzugsweise Sclérémo® und sehen Verfärbungen sehr selten. Daher empfehlen wir eine Kompression nicht standardmässig. Die Anwendung von Verbänden oder Strümpfen nach Behandlung von Besenreisern ist aber verbreitet, vor allem in den deutschsprachigen Ländern.
Die Therapie von Besenreiservarizen und retikulären Varizen erfolgt in der Regel aus ästhetischen Gründen, und die Kosten werden nicht von
(Die Interviewfragen wurden von Alfred Lienhard gestellt.)
Kontaktadresse: Venenzentrum am See Praxis Prof. Dr. med. Markus Enzler Dr. med. Maurizio Camurati General-Wille-Strasse 59 8706 Feldmeilen Tel. 044 922 44 00 E-Mail: m.enzler@venenzentrum-am-see.ch E-Mail: maurizio.camurati@venenzentrum-am-see.ch
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