BERUF - PRAXIS - POLITIK - GESELLSCHAFT — FMP
Nachweis des Sachverstands im Strahlenschutz/Letzter Aufruf (deutsche und französische Fassung)
Ärztinnen und Ärzte, die vor dem 1. Oktober 1994 eine Bewilligung zum Betreiben einer Röntgenanlage erhalten haben, gelten nur noch bis zum 30. September 2004 als Sachverständige. Wird die Röntgenanlage nach diesem Datum weiterbetrieben, muss gemäss der Strahlenschutzverordnung (StSV von 1994) der Sachverstand durch das Absolvieren einer Prüfung oder den Besuch eines fünftägigen Kurses nachgewiesen werden.