Zukunft der Suizidhilfe Teil 2: Welche Verantwortung tragen Politik und Gesetzgeber?
In spätestens 10 bis 15 Jahren werden in der Schweiz 5 Prozent aller Todesfälle mit assistiertem Suizid erfolgen. Dies wären etwa 3600 Fälle pro Jahr. Die bisher eher passive Rolle von Staat und Gesetzgeber bei der Regelung des Phänomens Suizidhilfe ist angesichts dieser Entwicklung unseres Erachtens nicht mehr gerechtfertigt. Wir zeigen, dass eine Gesetzgebung zur Sterbehilfe nicht Einschränkung und staat- liche Repression bedeutet, sondern dass der demokratische Prozess der Gesetzesentwicklung dem Staat erlaubt, Verantwortung dafür zu übernehmen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern zur Suizidhilfe ein freier Zugang in gesicherter Qualität zur Verfügung steht. Zu klären wäre unter anderem, ob Suizidhilfe in Zukunft eine medizinische Intervention mit den entsprechenden Qualitätsansprüchen sein soll oder ob eine Demedikalisierung der bessere Weg ist.