Politforum
Bagatellen gehören nicht in den Spitalnotfall
Der Bundesrat wird eingeladen, seine Kompetenzen im Bereich der Kostenbeteiligung von Artikel 64 KVG derart wahrzunehmen, damit es finanziell weniger interessant ist, Bagatellen in den Notfallstationen der Spitäler behandeln zu lassen.