Unter dem Vorwand der Kostenneutralität …
Zur Reduktion des Taxpunktwertes im SUVA/IV/EMV-Tarif
Der SUVA/IV/EMV-Tarif wurde bekanntlich von der eidgenössischen Kostenneutralisations-Kommission von einem Franken auf 92 Rappen reduziert, und zwar nur in der Ambulanz der frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzte, nicht aber im ambulanten Spitalbereich. Letzterer ist ja zum grossen Teil staatlich getragen – und somit ein Spezialfall, weil Leistungserbringung, Personalwesen und Finanzmanagement in den Händen derselben Leute liegen, die auch die Tarifkompetenz haben – und in zweiter Linie noch nicht so weit mit der Erstellung der Abrechnungsdaten. Hauptkritikpunkte, die die Kosten hochgetrieben hätten, seien die zu häufig angewendeten Notfallzuschläge und die Positionen 00.410 und 00.420 (kleinere resp. umfassende Untersuchung des Grundversorgers) gewesen.