Mangelernährung
Mangelernährung und DRG: Bedeutung für das Spital
Seit dem 1. Januar 2012 wird die Behandlung eines stationären Patienten mit einem gesamtschweizerisch einheitlichen System, dem SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups), abgegolten. Mit dem neuen System erfolgt die Spitalfinanzierung demnach mittels Fallkostenpauschalen; einzelne Leistungen werden nun nicht mehr separat, sondern in einem Fixbetrag abgegolten, der sich aus dem Mittelwert der möglichen Kosten berechnet. Jeder Spitalaufenthalt wird anhand von bestimmten Kriterien wie Hauptdiagnose, Nebendiagnosen (z.B. auch Komplikationen), Behandlungen und Eingriffe (Prozeduren), Alter und Geschlecht des Patienten einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal vergütet.