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Xundheit in Bärn
Korrekte Prüfung der Wirtschaftlichkeit medizinischer Behandlungen
Artikel 56 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung bestimmt unter anderem, dass medizinische Behandlungen wirtschaftlich sein müssen. Dieses an sich sinnvolle Grundprinzip führt in einigen Regionen zu Konflikten zwischen den Versicherern und den Leistungs- erbringern, mit der negativen Auswirkung, dass die Qualität der Behandlungen sinkt und so die
Versicherten bestraft werden.