Arzneimittel für die Komplementärmedizin
Die Komplementärmedizin, damit auch die anthroposophische und homöopathische Medizin, verstehen sich als Medizin für alle Menschen. Sie sollen gemäss der Abstimmung 2009 zur Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen werden. Die ärztlich verordneten Arzneimittel der Homöopathischen und Anthroposophischen Medizin (AHAM) werden gemäss den in der Spezialitätenliste 70.01 (SL 70.01) aufgelisteten Preisen von der Grundversicherung vergütet.