Xundheit in Bärn
Überarbeitung Tarifmodell Tarmed
Der Bundesrat wird beauftragt, den vorhandenen gesetzlichen Handlungsspielraum (KVG, Art. 43 Abs. 7) zu nutzen und wo nötig zusätzliche gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit er die dringend notwendige Überarbeitung des Tarifmodells Tarmed an die Hand nehmen kann. Dabei sollen folgende Eckpunkte gelten: