Nachbesprechung von Zwangsmassnahmen
Das Erleben und Ausüben von Zwang im Rahmen einer psychiatrischen Behandlung kann für alle Beteiligten, allen voran für die Patienten, mit schwerwiegenden Folgen verbunden sein. Ist die Anwendung von Zwangsmassnahmen aufgrund von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung zum Schutz der eigenen Person oder anderer Dritter nicht vermeidbar, ist nebst der Art und Weise der Gestaltung und Durchführung der Zwangsmassnahme die Nachsorge ein wesentliches Element zur Unterstützung der Verarbeitung und Reduktion möglicher Konsequenzen. Der vorliegende Artikel thematisiert diese Nachsorge in Form der Nachbesprechung von Zwangsmassnahmen und möchte dabei die Umsetzung in der Praxis, die damit einhergehenden Chancen und Herausforderungen in den Fokus nehmen.