DoXEthik: Rationierung im Gesundheitswesen
Was darf die Rettung eines Menschenlebens kosten? Wer entscheidet diese Frage? Ist diese Frage überhaupt erlaubt? Darüber wird in letzter Zeit viel diskutiert und geschrieben (1).
Was darf die Rettung eines Menschenlebens kosten? Wer entscheidet diese Frage? Ist diese Frage überhaupt erlaubt? Darüber wird in letzter Zeit viel diskutiert und geschrieben (1).
Der Arzt als Leistungsanbieter und der Patient als Kunde?
Unser Gesundheitswesen verwandelt sich in beängstigender Weise in einen Gesundheitsmarkt, dem mög-
lichweise die ärztliche Grundaufgabe des Helfens zum Opfer fällt. Eine Rückbesinnung tut not.
In der Schweiz gibt es zahlreiche Ethikkommissionen, wobei nicht immer klar ist, was sie genau leisten, welche Kompetenzen sie haben und wo ihre Grenzen liegen. Neben Argumenten für den Einsatz solcher Kommissionen gibt es deshalb auch kritische Einwände.
DRG oder das richtige Gesundheitswesen
Die Befürworter der DRG erhoffen sich mehr Effizienz und mehr Qualität in den Spitälern. Gegner argumentieren, das DRG-System sei unethisch und unmoralisch. Sicher ist, dass mit einer solchen Veränderung im Gesundheitswesen das Berufsbild des Arztes nachhaltig beeinflusst wird.
Wenn in ethischen Diskussionen von Menschenwürde die Rede ist, gilt es, zwei Definitionen dieses Begriffs zu unterscheiden. Im Gegensatz zur inhärenten Würde, die unantastbar ist, kann die kontingente Würde angeeignet, verloren und wiedergewonnen werden.
Offenbar sollen die Ärzte entschei- den, ob ein assistierter Suizid richtig ist oder nicht. Doch bevor man beurteilt, ob es ein Recht auf Suizidbeihilfe gibt, muss man sich darüber im Klaren sein, ob es ein Recht auf Suizid gibt.
Die heutige Medizin befasst sich nicht mehr nur mit Heilung, sondern zunehmend mit einer gezielten Ver- besserung von körperlichen Merkmalen oder geistigen Fähigkeiten. Dieser Trend wirft auch ethische Fragen auf.
Ob die Präimplantationstechnik medizinisch statthaft oder moralisch verwerflich ist, dazu müssen sich Ärzte wie auch Stimmbürger eine Meinung bilden, denn es steht eine Gesetzesänderung bevor.
Im Folgenden soll die These vertreten werden, dass Ethik weder Morallehre ist noch lediglich ein nutzloser Modetrend, sondern eine Reflexion auf das richtige Handeln im Bereich der Medizin. Sie kann so Hilfe sein, richtige Entscheidungen zu treffen.
Kein mündiger Patient darf in der Schweiz zu einer medizinischen Behandlung gezwungen werden. Doch für einen Arzt gilt dieses Recht nicht, denn er ist verpflichtet, Notfalldienst zu leisten. Die Ärzte beklagen sich zwar über diesen Zwang, stellen ihn aber erstaunlicherweise nicht infrage.