SGML – Das juristische Mysterium der Patientenaufklärung
Das juristische Mysterium der Patientenaufklärung
Schneiden, Stechen, Veröden ist aus juristischer Sicht eine Persönlichkeitsverletzung, eine Körperverletzung sowie ein Eingriff in die körperliche Integrität. Somit erfüllt der Arzt verschiedene Tatbestände durch seine täglichen Handlungen. Diese Tatbestände lassen sich durch eine gültige Einwilligung rechtfertigen (1). Die Aufklärung ist eine der wichtigsten Gültigkeitsvoraussetzungen der Einwilligung (2). Im Allgemeinen ist die Aufklärung im Praxisalltag von enormer Wichtigkeit, um verheerende juristische Konsequenzen zu verhindern.