Xundheit in Bärn
Vorsätzlichkeit bei Straftaten unter Drogen- und Alkoholeinfluss
Der Bundesrat wird beauftragt, das StGB so zu ändern, dass bei Straftaten eine Reduktion des Strafmasses mit Begründung von verminderter Zurechnungsfähigkeit nicht mehr verwendet werden darf, wenn die Straftat unter Drogeneinfluss, übermässigem Alkoholkonsum oder durch die Wirkung von bewusstseinsverändernden Psychopharmaka verübt wurde, wenn es sich um eine mündige Person handelt.