POLITFORUM: XUNDHEIT IN BÄRN
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Innovationshemmende und rechtsstaatlich fragwürdige Tarife verändern – Einführung der Vertragsfreiheit bei Labortarifen
Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 52 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) so zu ändern, dass die Tarife von Analysen durch medizinische Labors künftig – analog Tarmed und DRG – durch die Tarifpartner verhandelt werden. Ein Vertragszwang im Laborbereich ist aufzuheben.